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Volksinitiative "für die 10. AHV-Revision ohne Erhöhung des Rentenalters": Bundesrat empfiehlt die Ablehnung

Pressemitteilung	29. Januar 1996

Volksinitiative "für die 10. AHV-Revision ohne Erhöhung des
Rentenalters": Bundesrat empfiehlt die Ablehnung

In seiner Botschaft, die er zuhanden des Parlaments verabschiedet hat,
empfiehlt der Bundesrat die Ablehnung der Volksinitiative "Für die 10.
AHV-Revision ohne Erhöhung des Rentenalters" des Schweizerischen
Gewerkschaftsbundes (SGB) und des Christlich-Nationalen
Gewerkschaftsbundes (CNG). Der Bundesrat begründet dies insbesondere mit
der Gleichstellung der Geschlechter beim Rentenalter, was eine
Zielsetzung der 11. AHV-Revision ist, und mit der finanziellen
Mehrbelastung von AHV/IV-Haushalt und Bundesfinanzen, welche die
Initiative mit sich bringen würde.

Initiative will Rentenalter der Frauen bei 62 Jahren belassen

Am 21. Juni 1995 hat ein gemeinsames Initiativkomitee von SGB und CNG
diese Initiative mit gegen 106'000 Unterschriften eingereicht. Die
Initiative will alle Bestimmungen der 10. AHV-Revision, welche die
schrittweise Erhöhung des Rentenalters der Frauen zum Gegenstand haben,
aufheben. Dies wäre gemäss Initiativtext bis zum Inkrafttreten der 11.
AHV-Revision gültig. Die weiteren Neuerungen der 10. AHV-Revision tastet
die Initiative nicht an.

Gründe für Ablehnung des Bundesrates

Die 11. AHV-Revision soll nach Auffassung des Bundesrats neben der
Sicherstellung der künftigen Finanzierung der AHV auch die vollständige
Gleichstellung der Geschlechter beim Rentenalter in einem System mit
einem flexibilisierten Rentenalter realisieren. Der Zeitpunkt des
Inkrafttretens der 11. AHV-Revision ist heute noch nicht absehbar, auch
wenn die Vorarbeiten bereits begonnen haben. Bis dahin sollte jedoch die
10. AHV-Revision mit ihrer Rentenaltersregelung, die von Volk und Ständen
angenommen worden ist, nicht angetastet werden.

Die finanziellen Auswirkungen bei einer Annahme der Initiative sind
ebenfalls zu bedenken: Für den Finanzhaushalt der AHV/IV würde eine
jährliche, anfänglich zwar relativ bescheidene, dann aber zunehmende
Mehrbelastung resultieren. Im Jahre 2006, d.h. zum Zeitpunkt der vollen
Wirksamkeit der mit der 10. AHV-Revision vorgesehenen Erhöhung des
Frauenrentenalters auf 64 Jahre, würden die totalen Mehrausgaben von
AHV/IV (Mehrbelastung der AHV einerseits und Entlastung der IV
andererseits), einen Betrag von 708 Mio. Franken ausmachen. Bezüglich der
Bundesbeiträge an die Ausgaben der AHV und IV entstünde ab dem Jahr 2005
eine Mehrbelastung (2005: +17 Mio. Franken, 2006: +49 Mio.), während die
Kantone bei ihren Beiträgen an diese Sozialversicherungszweige eine
leichte Entlastung erfahren würden (2005/2006: je rund -10 Mio. Franken).

Der Bundesrat möchte den eingeschlagenen Weg zur Erarbeitung einer
finanziell gesicherten Zukunft der Alters-, Hinterlassenen- und
Invalidenversicherung, einschliesslich der Flexibilisierung des
Rentenalters, weiterverfolgen. In seiner Botschaft an die
Bundesversammlung beantragt er daher, die Initiative von SGB und CNG dem
Volk und den Ständen mit der Empfehlung auf Ablehnung vorzulegen.

	EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
	Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:	031 / 322 90 33
	Alfons Berger, Vizedirektor
	Abteilung AHV/EO/EL
	Bundesamt für Sozialversicherung

Beilagen:	- Botschaft
	- Übersicht der hängigen AHV-Initiativen