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Kooperation Schweiz-EU gegen Zollbetrug

PRESSEMITTEILUNG

Kooperation Schweiz-EU gegen Zollbetrug

Die Schweiz spielt im europaweiten Kampf gegen Schmuggel und
Zollbetrug eine aktive und kooperative Rolle. Bei einem Treffen mit
der Untersuchungskommission des EU-Parlaments (EU-PUK) hat die Eidg.
Zollverwaltung (EZV) auf die zahlreichen Massnahmen der Schweiz zur
Bekämpfung von Zolldelikten zu Lasten der EU hingewiesen. Der Vorwurf
der mangelnden Bereitschaft zur Rechtshilfe erwies sich dabei als
unbegründet.

Die Schweiz präsentierte ihren Standpunkt im Rahmen eines Hearings der
EU-PUK, an dem verschiedene Zoll-Vertreter anderer Länder teilnahmen.
EZV-Direktor Rudolf Dietrich stellte klar, dass unser Land in
Zollsachen regelmässig Rechtshilfe leistet. Diese Möglichkeit ist im
Rechtshilfegesetz bei Abgabebetrug  (z.B. Verwendung gefälschter
Dokumente) vorgesehen. Die EZV hat seit 1993 in 26 Fällen -
hauptsächlich bei Zigarettenschmuggel - Rechtshilfe geleistet.

Weiter beteiligt sich die Schweiz aufgrund einer Verwaltungsabsprache
seit Herbst 1993 am sogenannten Vorausmeldesystem. Sie meldet
Transporte mit hochbelasteten Gütern (z. B. Zigaretten) aus der
Schweiz an die Zollverwaltungen der Bestimmungs- und Transitländer
sowie an die EU-Betrugsbekämpfungsbehörde (UCLAF). Damit soll die
Umgehung von Zollabgaben in der EU verhindert werden. Während dieses
System heute per Fax funktioniert, soll es künftig über EDV laufen.
Auch daran wird sich die Schweiz beteiligen.

Zudem nimmt sie aktiv am Pilotprojekt zur Informatisierung des
europäischen Transitverfahrens teil. Damit soll dem Schmuggel und dem
Betrug ein Riegel geschoben werden. Überdies stellt unser Land der EU
einen Beamten für die Entwicklung dieses Systems kostenlos zur
Verfügung.

Am 22. Januar 1997 haben Vertreter der Schweiz und der EU in Genf ein
Amtshilfeabkommen in Zollsachen paraphiert. Dieses Abkommen, über das
bereits seit langem vor dem PUK-Bericht verhandelt wurde, sieht eine
enge Zusammenarbeit mit den Zollverwaltungen der EU-Länder und der
EU-Kommission vor. Auf dieser Grundlage können die Zollbehörden
künftig vor der Einleitung eines eigentlichen Rechtshilfeverfahrens
direkt und schnell Informationen untereinander austauschen. Das
Abkommen ist somit keine direkte Reaktion auf die Vorwürfe der PUK,
sondern es beruht auf einer gemeinsamen Initiative der Schweiz und der
EU-Kommission.
Der EZV-Direktor sicherte zum Abschluss des Treffens zu, die Schweiz
werde auch weiterhin die Arbeiten der EU-PUK unterstützen. Es sei nun
wichtig, dass die PUK in ihren Schlussfolgerungen konkrete
Empfehlungen abgebe. Dies helfe den   Zollverwaltungen, den Kampf
gegen Schmuggel und Zollbetrug zu optimieren.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Hermann Kästli, Chef Rechtsdienst OZD,
Tel.: 031 / 322 65 88
Bern / Brüssel, 28.1.1988