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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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REVISION DES HOCHSCHULFÖRDERUNGSGESETZES

REVISION DES HOCHSCHULFÖRDERUNGSGESETZES
Der Bundesrat hat das EDI ermächtigt, einen vernehmlassungsreifen Entwurf
für ein neues Hochschulförderungsgesetz auszuarbeiten. Ziel der Revision
ist es, die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen im Hochschulbereich
zu stärken, die gesamtschweizerischen Strukturen zu vereinfachen sowie
eine stärkere Zielorientierung der Bundesbeiträge einzuführen.
Globalisierung und internationaler Wettbewerb werden für die Zukunft
unseres Landes bestimmend sein. Diese Entwicklung hat auch grosse
Auswirkungen auf unsere hochschulpolitische Landschaft. Die Universitäten
müssen ihre Lehre und Forschung auf diese neuen Herausforderungen
ausrichten.
Im Interesse einer gesamtschweizerischen Hochschulpolitik wollen Bund und
Kantone ihre jeweiligen Kompetenzen im universitären Bereich in Zukunft
vermehrt gemeinsam ausüben und ihre hochschulpolitischen Massnahmen noch
enger aufeinander abstimmen. Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern
der Kantone und des Bundes hat erste Leitlinien für eine Neuordnung der
gesamtschweizerischen Zusammenarbeit im universitären Tertiärbereich
erarbeitet, die nun vom Bundesrat verabschiedet worden sind.
Gegenüber heute dürfen insbesondere in folgenden Bereichen wichtige
Fortschritte erwartet werden:
-	Der Bund und die Kantone schaffen ein gemeinsames Organ, das mit
Kompetenzen ausgestattet ist, die zur gesamtschweizerischen Koordination
unerlässlich sind.
-	Eine Neugestaltung der Finanzierungsinstrumente soll dazu
beitragen, die finanziellen Mittel gezielter als heute für
gesamtschweizerische Innovationen und Koordination einzusetzen.
-	Die beabsichtige Neuordnung setzt deshalb voraus, dass Bund und
Kantone ihre Kompetenzen im Universitätsbereich stärker gemeinsam
ausüben.
Der Entwurf für ein neues Hochschulförderungsgesetz und die weiteren
Arbeiten für eine Neuordnung des Finanzausgleichs sollen aufeinander
abgestimmt werden. Zu berücksichtigen sind ebenfalls Neuerungen im Rahmen
der Interkantonalen Universitätsvereinbarung.
Das revidierte Hochschulförderungsgesetz soll spätestens auf den 1.
Januar 2000 in Kraft treten. Eine Vernehmlassung ist gegen Ende 1997
geplant.
EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERNPresse- und Informationsdienst
Beilage: Presserohstoff « Revision des Hochschulförderungsgesetzes »
Auskünfte:
-	Gerhard M. Schuwey, Direktor des Bundesamts für Bildung und
Wissenschaft,
Telefon 031 322 96 74
-	Nivardo Ischi, Generalsekretär der  Schweizerischen
Hochschulkonferenz,
Telefon 031 306 60 60