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MWST soll allgemeine Konsumsteuer bleiben

PRESSEMITTEILUNG

MWST soll allgemeine Konsumsteuer bleiben

Die Mehrwertsteuer (MWST) soll nach Meinung des Bundesrates eine
allgemeine Verbrauchssteuer sein, die möglichst lückenlos durchgesetzt
wird. In seiner Stellungnahme zum Entwurf für ein MWST-Gesetz
unterstützt er zentrale Anträge der Kommission für Wirtschaft und
Abgaben des Nationalrates (WAK-N). Einige Vorschläge lehnt er nicht
zuletzt aus Sorge um die Bundesfinanzen ab. Immerhin nimmt er
Steuerausfälle von jährlich 120 Millionen Franken in Kauf. Dazu kommt
ein einmaliger Ausfall von 90 Millionen.

Die WAK-N hatte am 28. August 1996 ihre Anträge für ein MWST-Gesetz
dem Nationalrat unterbreitet. Da es sich um einen Vorstoss in Form der
Parlamentarischen Initiative handelt, erhielt der Bundesrat
Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Behandlung im Nationalrat ist für
die Frühjahrssession vorgesehen. Das neue Gesetz würde die Verordnung
über die MWST ablösen.

Der Bundesrat unterstützt verschiedene zentrale Neuerungen der WAK-N.
Er zeigt damit, dass er den Gesetzesentwurf einer differenzierten
Überprüfung unterzogen hat. Die Landesregierung unterstützt
insbesondere die Kommissionsvorschläge betreffend Hauswartstätigkeit,
Verwaltungsratstätigkeit, Domizil- und Empfängerortsprinzip,
Ausdehnung der Margenbesteuerung sowie Einlageentsteuerung.  Diese
Neuerungen ziehen jährliche Steuerausfälle von 110 bis 120 Millionen
Franken sowie (bei der Einlageentsteuerung) einen einmaligen Ausfall
von 90 Millionen nach sich.

Nicht akzeptieren kann der Bundesrat hingegen die Bestimmungen im
Bereich der Gruppenbesteuerung, der Optionen, des Vorsteuerabzugs, der
pauschalen Geltendmachung von Vorsteuern, der Saldosteuersätze und der
rückwirkenden Abzugsmöglichkeit für Vorsteuern , die heute noch nicht
anerkannt werden. Davon betroffen sind namentlich die Vorsteuern auf
Geschäftsspesen für Vergnügungen, Transportmittel  sowie für
Verpflegung und Getränke. Im Vergleich zur heutigen Verordnung ergeben
sich aus den WAK-Vorschlägen jährlich wiederkehrende Mindereinnahmen
von rund 460 Millionen Franken. Im Einführungsjahr kommen  einmalige
Ausfälle von rund 1,2 Milliarden dazu.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

15.1.1997