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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Wiederwahl des Bundespersonals

PRESSEMITTEILUNG

Wiederwahl des Bundespersonals

Alle vier Jahre werden die Bundesbeamtinnen und -beamten
wiedergewählt. Für die laufende Amtsperiode wurden von den 101 783
Beamten (inkl. PTT und der SBB) 94 Prozent stillschweigend im Amt
bestätigt. Die restlichen sechs Prozent wurden nicht oder nur mit
einem Vorbehalt wiedergewählt - die meisten, weil ihre Funktion
aufgehoben werden soll, einige aber auch, weil ihre Leistungen nicht
genügten. Im Vergleich zur letzten Amtszeit hat sich die Zahl der
Nichtwiederwahlen und die Wiederwahlen mit Vorbehalt verdoppelt.

In ihrer grossen Mehrheit wurden die Bundesbeamtinnen und -beamten für
die Amtszeit 1997 - 2000 wiedergewählt. Einige haben indessen vor dem
1. Oktober 1996 einen anderslauten-den Entscheid erhalten oder am 31.
Dezember 1996 ihr Rücktrittsalter erreicht.

Die Zahl der Nichtwiederwahlen oder der Wahlen mit Vorbehalt ist denn
auch beträchtlich gestiegen. Von diesen 6 190 Beamtinnen und Beamten
wurden

u 5 705 mit Vorbehalten wiedergewählt. Darunter sind 4 022 Fälle,
deren Posten in der laufenden Amtsperiode aufgehoben werden. Zur
Hauptsache handelt es sich um Stellen im EMD. Weitere 97 Beamte wurden
aufgrund ihrer Leistung und ihres Verhaltens nur mit Vorbehalten
wiedergewählt. In 1586 Fällen wurden einzelne Elemente der Anstellung
geändert.

u 485 nicht wiedergewählt. Darunter sind 215 Beamte, die aus Gründen
der Tauglichkeit, Leistungsfähigkeit und Verhaltens oder wegen der
Aufhebung der Stelle ihren Posten verlieren. 138 wurden zwar nicht
mehr als Beamte wiedergewählt, können indessen als Angestellte
weiterarbeiten. 99 wurden auf einen anderen Posten versetzt und 33
befristet angestellt.

Jede Wiederwahl wird durch eine Verordnung geregelt. Mit dem aktuellen
Erlass  wurde eine Vereinfachung des Verfahrens eingeführt: Die
Wahlbehörde kann  mit der betroffenen Person eine Vereinbarung über
die Wiederwahl abschlies-sen. Diese ist nicht beschwerdefähig. Das
bisherige, komplizierte Verfügungs-verfahren wird nur noch angewandt,
wenn keine Einigung erzielt werden kann.

EIDGENÖSSISCHES FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Frau Sonia Weil, Informationsbeauftragte des EPA - 031 322
62 79
Herrn Peter Helbling, Sektionschef, EPA - 031/322 62 68
15.1.97