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Änderung der Lebensmittelverordnung - GVO-Deklaration auch auf Plakaten möglich

Medienmitteilung
	          15. Januar 1997

Änderung der Lebensmittelverordnung

GVO-Deklaration auch auf Plakaten möglich

Der Bundesrat hat beschlossen, dass der Hinweis «GVO-Erzeugnis» für
gentechnisch veränderte Lebensmittel statt auf Packungen und Etiketten
neu auch auf Plakaten oder Hinweistafeln an Verkaufsgestellen angebracht
werden kann. Diese Änderung der Lebensmittelverordnung tritt am 1.
Februar 1997 in Kraft und gilt im Sinne einer Übergangsregelung bis am
31. Dezember 1997. Damit sollen GVO-Produkte für Konsumentinnen und
Konsumenten leichter erkennbar sein.

Die vom Bundesrat beschlossene Änderung der Lebensmittelverordnung
schafft eine Übergangsregelung in der Deklarationsvorschrift für
gentechnisch veränderte Lebensmittel, Zusatzstoffe und
Verarbeitungshilfsstoffe. Bis am 31. Dezember 1997 darf der Hinweis
«GVO-Erzeugnis» (GVO: gentechnisch veränderter Organismus) auch auf
Plakaten oder Hinweistafeln an Verkaufsgestellen angebracht werden. Die
ursprüngliche Deklarationsregelung schreibt vor, den Hinweis
«GVO-Erzeugnis» auf der Packung oder der Etikette des Produkts
anzubringen. Auch bei der neuen Übergangsregelung ist sicherzustellen,
dass der Hinweis für Konsumentinnen und Konsumenten gut sichtbar und
leicht lesbar ist. Die neuen Kennzeichnungsvorschriften regeln auch die
Deklaration in Gastbetrieben.

Die ursprüngliche Regelung der Kennzeichnungspflicht in der
Lebensmittelverordnung sieht keine Übergangsfrist vor. Weil die Schweiz
bei der Deklarationsregelung eine Vorreiterrolle einnimmt, hat sich
jedoch die Notwendigkeit gezeigt, dass der Lebensmittelhandel in unserem
Land ausländische Lebensmittelhersteller über die neuen
Kennzeichnungsvorschriften informiert und die Deklaration auf Packungen
und Etiketten veranlasst. Mit der Übergangsregelung wird erreicht, dass
einerseits Konsumentinnen und Konsumenten umfassend informiert sind,
andererseits aber auch vorhandenes Pakkungsmaterial nicht vernichtet
werden muss. Die Einhaltung dieser Regelung wird von den zuständigen
kantonalen Behörden überwacht.

Ab dem 1. Februar 1997 dürfen Produkte aus gentechnisch veränderter Soja
in der Schweiz auf den Markt gelangen. Diese erste Bewilligung für das
gentechnisch veränderte Lebensmittel hat das Bundesamt für Gesundheit am
20. Dezember 1996 erteilt und gleichzeitig die nun beschlossene
Übergangsregelung in Aussicht gestellt. Auf den 1. Februar tritt diese in
Kraft.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
P resse- und Informationsdienst

Auskunft
Adrian Kunz, Fürsprecher, Abteilung Recht, Bundesamt für Gesundheit,
Telefon 031 322 68 91
Claudia Sedioli, Information, Bundesamt für Gesundheit, Telefon 031 324
80 34