Befristete Sofortmassnahmen zur Entlastung des Rindfleischmarktes
PRESSEMITTEILUNG
Befristete Sofortmassnahmen zur Entlastung des Rindfleischmarktes
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Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung eine Verordnung über befristete
Sofortmassnahmen zur Entlastung des Rindfleischmarktes verabschiedet. Sie tritt
sofort in Kraft und gilt bis zum 31. März 1997. Mit dieser Verordnung hat der
Bundesrat die Ausführungsbestimmungen zum gleichnamigen Bundesbeschluss vom 13.
Dezember 1996 erlassen.
In der vergangenen Wintersession haben die Eidgenössischen Räte 25 Millionen
Franken zur Entlastung des Rindfleischmarktes im Rahmen der
Schlachtviehverordnung bewilligt. Gemäss der neuen Verordnung sind diese Mittel
prioritär für gezielte Verbilligungen zugunsten Bedürftiger sowie für die
humanitäre Hilfe zu verwenden. Für die Dauer der Verordnung legt das Bundesamt
für Landwirtschaft (BLW) die Übernahmepreise für Kühe fest. Sollten diese
Preise trotz den Entlastungsmassnahmen nicht erreicht werden, kann das BLW
anordnen, dass geschlachtete Kühe der tiefsten Qualitätsklassen zu Fleischmehl
verarbeitet werden.
Bern, 15. Januar 1997
EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Bundesamt für Landwirtschaft, Niklaus Neuenschwander, Tel. 031 322 25 29