Preisanpassungen im Postzahlungsverkehr und Schaffung einer Grundlage fuer die Rabattgewaehrung im Geschaeftskundenbereich per 1. Februar 1997
PRESSEMITTEILUNG
Preisanpassungen im Postzahlungsverkehr und Schaffung einer Grundlage für die
Rabattgewährung im Geschäftskundenbereich per 1. Februar 1997
Der Bundesrat hat Preisanpassungen bei einzelnen nicht kostendeckenden
Dienstleistungen des Postzahlungsverkehrs zugestimmt und die Schaffung einer
Grundlage für eine Rabattgewährung auf Postzahlungsverkehrstaxen im
Geschäftskundenbereich gutgeheissen. Die Post erwartet jährliche Mehreinnahmen
von 39 Mio Franken.
Die Preisanpassungen im Postzahlungsverkehr, die am 1.2.97 in Kraft treten,
sowie die Einnahmen aus neuen Dienstleistungen tragen dazu bei, Mehrkosten
auszugleichen. Der Kostenanstieg wurde insbesondere durch Investitionen für die
Bereitstellung neuer Dienstleistungen verursacht. Mit den beschriebenen
Massnahmen auf der Ertragsseite sowie dank den im Rahmen der Automatisierung
des Zahlungsverkehrs erzielten Kostensenkungen kann der Postzahlungsverkehr
seine finanzielle Eigenständigkeit auch in Zukunft sicherstellen. Er leistet
zudem einen finanziellen Beitrag zur Erhaltung eines flächendeckenden
Poststellennetzes.
Gleichzeitig mit den Preisanpassungen wird die gesetzliche Grundlage
geschaffen, dass die Post ihren Geschäftskunden künftig Rabatte auf den
Zahlungsverkehrstaxen gewähren kann. Die Gewährung von Rabatten wird es der
Post ermöglichen, im Geschäftskundenbereich konkurrenzfähiger aufzutreten und
ihre Wettbewerbsfähigkeit im Zahlungsverkehr zu stärken.
Der Preisüberwacher erklärte sich mit den vorgeschlagenen Preisanpassungen
einverstanden.
Bern, 15. Januar 1997 Eidgenössisches Verkehrs- und
Energiewirtschaftsdepartement
Pressedienst
Auskünfte:
Claude Gisiger
Pressedienst POST
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