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EVED will klare Trennung der politischen und unternehmerischen Verantwortung - Verhaeltnis Bund/oeffentliche Unternehmen soll neu geregelt werden

PRESSEMITTEILUNG

EVED will klare Trennung der politischen und unternehmerischen Verantwortung -
Verhältnis Bund/öffentliche Unternehmen soll neu geregelt werden

Der Bund soll sich künftig aus dem operativen Bereich zurückziehen und sich auf
die strategische Steuerung der öffentlichen und gemischtwirtschaftlichen
Unternehmen konzentrieren. Diese Steuerung erfolgt durch die Festlegung von
mittelfristigen strategischen Zielen und durch die Wahl der Verwaltungsräte.
Dafür werden Anforderungsprofile festgelegt; weniger Verwaltungsräte sollen
mehr Kompetenzen erhalten. Besondere Aufmerksamkeit wird möglichen
Interessenskonflikten geschenkt. Als Sofortmassnahme wurde für den
PTT-Verwaltungsrat eine erweiterte Ausstandsregelung getroffen.

Die Globalisierung der Wirtschaft, die rasante technologische Entwicklung und
die europäische Integration haben die Rahmenbedingungen für die öffentlichen
und gemischtwirtschaftlichen Unternehmungen wesentlich verändert. Das
Verhältnis zwischen dem Bund und seinen öffentlichen und
gemischtwirtschaftlichen Unternehmungen muss deshalb neu bestimmt werden.

1.   Das EVED als Departement der öffentlichen Unternehmen

     Das EVED als klassisches Infrastrukturdepartement ist für zahlreiche
     öffentliche und gemischtwirtschaftliche Unternehmen verantwortlich,
     insbesondere in den Bereichen Verkehr (SBB, Konzessionierte
     Transportunternehmungen, Swissair, Swisscontrol), Post und
     Telekommunikation.

     Das EVED hat sich in letzter Zeit intensiv mit der Überprüfung des
     Verhältnisses zwischen dem Bund und den erwähnten Unternehmen befasst. So
     sind die Vorlagen über die PTT-Reform und die Bahnreform dem Parlament
     unterbreitet worden. Über die Revision des Luftfahrtgesetzes (Aufhebung des
     Monopols der Swissair) ist am 9.^Dezember ein Vernehmlassungsverfahren
     eröffnet worden. Ziel aller dieser Überprüfungen ist es, den service public
     auch unter veränderten Umständen sicherzustellen und qualitativ gute,
     flächendeckende und preisgünstige Dienstleistungen für die Bevölkerung
     anzubieten.

2.   Grundsätze für ein neues Verhältnis zwischen dem Departement und seinen
     öffentlichen und gemischtwirtschaftlichen Unternehmen

     Der Vorsteher des EVED geht für die Neugestaltung des Verhältnisses
     zwischen dem Departement und den öffentlichen Unternehmen von folgenden
     Grundsätzen aus:

     -    Die bestehenden Kapitalbeteiligungen sind periodisch auf ihre
          Notwendigkeit zu überprüfen.

     -    Die politische und die unternehmerische Verantwortung sind klar zu
          trennen.

     -    Der Bund soll die strategischen Ziele, die er mit einer Unternehmung
          mittelfristig erreichen will, klar formulieren (Eigentümerstrategie).

     -    Dort, wo gemeinwirtschaftliche Leistungen erfüllt werden, sind
          Leistungsvereinbarungen abzuschliessen (Bestellprinzip).

     -    Die Verwaltungsräte als oberste Führungsorgane der öffentlichen und
          gemischtwirtschaftlichen Unternehmen sind verantwortlich für die
          Umsetzung der strategischen Ziele des Bundes in die
          Unternehmensstrategie und für die Aufsicht über das Management. Damit
          sie diese anspruchsvollen Aufgaben erfüllen können, sind folgende
          Massnahmen notwendig:

          a)   Stärkung der Kompetenzen der Verwaltungsräte

          b)   Aufstellen von Anforderungsprofilen für die Auswahl der einzelnen
               Verwaltungsräte

          c)   zahlenmässige Reduktion auf maximal neun
               Verwaltungsratsmitglieder

          d)   klare Umschreibung der Rolle der Bundesvertreter.

3.   Schrittweise Umsetzung der Grundsätze

     Der Vorsteher des EVED möchte diese Grundsätze schrittweise umsetzen. Dabei
     ist dort eine enge Zusammenarbeit mit den Kantonen notwendig, wo diese
     Mehrheitsaktionäre sind (konzessionierte Transportunternehmungen).

     3.1  Überprüfung der finanziellen Beteiligungen

          Die finanziellen Beteiligungen im Bereiche des EVED sollen periodisch
          überprüft werden. (Beispiele: Telecom; Swissair in Zusammenhang mit
          der Revision des Luftfahrtgesetzes).

     3.2  Gesetzliche Rahmenbedingungen

          Durch Gesetzesrevisionen soll eine klare Trennung der politischen und
          unternehmerischen Verantwortung erreicht werden und gleichzeitig die
          neue Rolle der Verwaltungsräte umschrieben werden (PTT-Reform,
          Revision des Eisenbahngesetzes 1995, Bahnreform, Revision des
          Luftfahrtgesetzes).

     3.3  Neue Rolle des Bundes

           -   Die klare Trennung der politischen und unternehmerischen
               Verantwortung hat auch wesentliche Auswirkungen auf den Bund. Der
               Bund soll sich in Zukunft aus dem operativen und
               unternehmerischen Bereich zurückziehen und sich auf die
               strategische Steuerung der Unternehmen konzentrieren.

           -   Diese strategische Steuerung erfolgt durch die Festlegung von
               mittelfristigen strategischen Zielen und durch die Wahl der
               Verwaltungsräte. Dort wo gemeinwirtschaftliche Leistungen
               erbracht werden, sollen zudem Leistungsvereinbarungen
               abgeschlossen werden, welche die zu erbringenden Leistungen und
               die finanzielle Abgeltung zum voraus festlegen.

           -   Die Vorbereitung der neuen Rolle des Bundes und die Ausarbeitung
               der entsprechenden Instrumente ist im Bereich der PTT-Reform im
               vollen Gange. Der Vorsteher des EVED hat im Frühjahr 1996 einen
               Leitenden Ausschuss "PTT-Reform" eingesetzt, welcher diese
               Umsetzungarbeiten steuert. Der Bundesrat ist an einer
               Klausursitzung im Oktober 1996 über das Umsetzungsprogramm
               orientiert worden. Eine ausführliche Information erfolgt
               anlässlich einer Medienkonferenz im Februar 1997. Ähnliche
               Aufgaben stellen sich für die Umsetzung der Bahnreform; die
               Vorbereitungsarbeiten dazu sind an die Hand genommen worden.

     3.4  Neue Rolle der Verwaltungsräte

          Hier sind folgende Massnahmen eingeleitet oder beschlossen worden:

          Anforderungsprofile:

           -   Die Anforderungsprofile für die künftigen Verwaltungsräte von
               Post und Telecom werden gegenwärtig vorbereitet und sollen vom
               Bundesrat im Februar 1997 verabschiedet werden.

           -   Für den Verwaltungsrat SBB wird ein Anforderungsprofil im Rahmen
               der Umsetzung der Bahnreform vorbereitet

           -   Die Kantone und konzessionierten Transportunternehmungen sind
               durch den Vorsteher des EVED ersucht worden, für die
               Verwaltungsräte der KTU ebenfalls Anforderungsprofile
               auszuarbeiten.

          Zahlenmässige Reduktion der Verwaltungsräte:

           -   Für Post, Telecom und SBB ist eine Reduktion auf max. neun
               Mitglieder vorgesehen. Bei der Swisscontrol ist diese Reduktion
               per 1.1.1997 bereits erfolgt.

           -   Die Kantone und KTU sind im Schreiben des Vorstehers EVED
               eingeladen worden, ebenfalls eine Reduktion auf max. neun
               Mitglieder in die Wege zu leiten.

          Bundesvertretungen:

           -   Im Rahmen der Neuwahlen für die Amtsperiode 1997^-^2000 ist die
               Anzahl der Bundesvertretungen markant reduziert worden.

           -   Zudem sind nur noch Bundesvertreter gewählt worden, welche vom
               Departement auch instruiert werden können.

          Inkompatibilitäten:

          Der Frage von möglichen Interessenkonflikten soll in Zukunft besondere
          Aufmerksamkeit geschenkt werden. So enthalten alle Anforderungsprofile
          einen entsprechenden Grundsatz. Im Rahmen der Neuwahlen 1997^-^2000
          sind zudem zwei Sofortmassnahmen getroffen worden:

           -   Verwaltungsrat PTT: erweiterte Ausstandsregelung

           -   Verwaltungsräte der KTU: grundsätzlich keine Vertretungen mehr
               von SBB und PTT.

Bern, 14. Januar 1997

Eidgenössisches Verkehrs- und
Energiewirtschaftsdepartement
Pressedienst