EVED will klare Trennung der politischen und unternehmerischen Verantwortung - Verhaeltnis Bund/oeffentliche Unternehmen soll neu geregelt werden
PRESSEMITTEILUNG
EVED will klare Trennung der politischen und unternehmerischen Verantwortung -
Verhältnis Bund/öffentliche Unternehmen soll neu geregelt werden
Der Bund soll sich künftig aus dem operativen Bereich zurückziehen und sich auf
die strategische Steuerung der öffentlichen und gemischtwirtschaftlichen
Unternehmen konzentrieren. Diese Steuerung erfolgt durch die Festlegung von
mittelfristigen strategischen Zielen und durch die Wahl der Verwaltungsräte.
Dafür werden Anforderungsprofile festgelegt; weniger Verwaltungsräte sollen
mehr Kompetenzen erhalten. Besondere Aufmerksamkeit wird möglichen
Interessenskonflikten geschenkt. Als Sofortmassnahme wurde für den
PTT-Verwaltungsrat eine erweiterte Ausstandsregelung getroffen.
Die Globalisierung der Wirtschaft, die rasante technologische Entwicklung und
die europäische Integration haben die Rahmenbedingungen für die öffentlichen
und gemischtwirtschaftlichen Unternehmungen wesentlich verändert. Das
Verhältnis zwischen dem Bund und seinen öffentlichen und
gemischtwirtschaftlichen Unternehmungen muss deshalb neu bestimmt werden.
1. Das EVED als Departement der öffentlichen Unternehmen
Das EVED als klassisches Infrastrukturdepartement ist für zahlreiche
öffentliche und gemischtwirtschaftliche Unternehmen verantwortlich,
insbesondere in den Bereichen Verkehr (SBB, Konzessionierte
Transportunternehmungen, Swissair, Swisscontrol), Post und
Telekommunikation.
Das EVED hat sich in letzter Zeit intensiv mit der Überprüfung des
Verhältnisses zwischen dem Bund und den erwähnten Unternehmen befasst. So
sind die Vorlagen über die PTT-Reform und die Bahnreform dem Parlament
unterbreitet worden. Über die Revision des Luftfahrtgesetzes (Aufhebung des
Monopols der Swissair) ist am 9.^Dezember ein Vernehmlassungsverfahren
eröffnet worden. Ziel aller dieser Überprüfungen ist es, den service public
auch unter veränderten Umständen sicherzustellen und qualitativ gute,
flächendeckende und preisgünstige Dienstleistungen für die Bevölkerung
anzubieten.
2. Grundsätze für ein neues Verhältnis zwischen dem Departement und seinen
öffentlichen und gemischtwirtschaftlichen Unternehmen
Der Vorsteher des EVED geht für die Neugestaltung des Verhältnisses
zwischen dem Departement und den öffentlichen Unternehmen von folgenden
Grundsätzen aus:
- Die bestehenden Kapitalbeteiligungen sind periodisch auf ihre
Notwendigkeit zu überprüfen.
- Die politische und die unternehmerische Verantwortung sind klar zu
trennen.
- Der Bund soll die strategischen Ziele, die er mit einer Unternehmung
mittelfristig erreichen will, klar formulieren (Eigentümerstrategie).
- Dort, wo gemeinwirtschaftliche Leistungen erfüllt werden, sind
Leistungsvereinbarungen abzuschliessen (Bestellprinzip).
- Die Verwaltungsräte als oberste Führungsorgane der öffentlichen und
gemischtwirtschaftlichen Unternehmen sind verantwortlich für die
Umsetzung der strategischen Ziele des Bundes in die
Unternehmensstrategie und für die Aufsicht über das Management. Damit
sie diese anspruchsvollen Aufgaben erfüllen können, sind folgende
Massnahmen notwendig:
a) Stärkung der Kompetenzen der Verwaltungsräte
b) Aufstellen von Anforderungsprofilen für die Auswahl der einzelnen
Verwaltungsräte
c) zahlenmässige Reduktion auf maximal neun
Verwaltungsratsmitglieder
d) klare Umschreibung der Rolle der Bundesvertreter.
3. Schrittweise Umsetzung der Grundsätze
Der Vorsteher des EVED möchte diese Grundsätze schrittweise umsetzen. Dabei
ist dort eine enge Zusammenarbeit mit den Kantonen notwendig, wo diese
Mehrheitsaktionäre sind (konzessionierte Transportunternehmungen).
3.1 Überprüfung der finanziellen Beteiligungen
Die finanziellen Beteiligungen im Bereiche des EVED sollen periodisch
überprüft werden. (Beispiele: Telecom; Swissair in Zusammenhang mit
der Revision des Luftfahrtgesetzes).
3.2 Gesetzliche Rahmenbedingungen
Durch Gesetzesrevisionen soll eine klare Trennung der politischen und
unternehmerischen Verantwortung erreicht werden und gleichzeitig die
neue Rolle der Verwaltungsräte umschrieben werden (PTT-Reform,
Revision des Eisenbahngesetzes 1995, Bahnreform, Revision des
Luftfahrtgesetzes).
3.3 Neue Rolle des Bundes
- Die klare Trennung der politischen und unternehmerischen
Verantwortung hat auch wesentliche Auswirkungen auf den Bund. Der
Bund soll sich in Zukunft aus dem operativen und
unternehmerischen Bereich zurückziehen und sich auf die
strategische Steuerung der Unternehmen konzentrieren.
- Diese strategische Steuerung erfolgt durch die Festlegung von
mittelfristigen strategischen Zielen und durch die Wahl der
Verwaltungsräte. Dort wo gemeinwirtschaftliche Leistungen
erbracht werden, sollen zudem Leistungsvereinbarungen
abgeschlossen werden, welche die zu erbringenden Leistungen und
die finanzielle Abgeltung zum voraus festlegen.
- Die Vorbereitung der neuen Rolle des Bundes und die Ausarbeitung
der entsprechenden Instrumente ist im Bereich der PTT-Reform im
vollen Gange. Der Vorsteher des EVED hat im Frühjahr 1996 einen
Leitenden Ausschuss "PTT-Reform" eingesetzt, welcher diese
Umsetzungarbeiten steuert. Der Bundesrat ist an einer
Klausursitzung im Oktober 1996 über das Umsetzungsprogramm
orientiert worden. Eine ausführliche Information erfolgt
anlässlich einer Medienkonferenz im Februar 1997. Ähnliche
Aufgaben stellen sich für die Umsetzung der Bahnreform; die
Vorbereitungsarbeiten dazu sind an die Hand genommen worden.
3.4 Neue Rolle der Verwaltungsräte
Hier sind folgende Massnahmen eingeleitet oder beschlossen worden:
Anforderungsprofile:
- Die Anforderungsprofile für die künftigen Verwaltungsräte von
Post und Telecom werden gegenwärtig vorbereitet und sollen vom
Bundesrat im Februar 1997 verabschiedet werden.
- Für den Verwaltungsrat SBB wird ein Anforderungsprofil im Rahmen
der Umsetzung der Bahnreform vorbereitet
- Die Kantone und konzessionierten Transportunternehmungen sind
durch den Vorsteher des EVED ersucht worden, für die
Verwaltungsräte der KTU ebenfalls Anforderungsprofile
auszuarbeiten.
Zahlenmässige Reduktion der Verwaltungsräte:
- Für Post, Telecom und SBB ist eine Reduktion auf max. neun
Mitglieder vorgesehen. Bei der Swisscontrol ist diese Reduktion
per 1.1.1997 bereits erfolgt.
- Die Kantone und KTU sind im Schreiben des Vorstehers EVED
eingeladen worden, ebenfalls eine Reduktion auf max. neun
Mitglieder in die Wege zu leiten.
Bundesvertretungen:
- Im Rahmen der Neuwahlen für die Amtsperiode 1997^-^2000 ist die
Anzahl der Bundesvertretungen markant reduziert worden.
- Zudem sind nur noch Bundesvertreter gewählt worden, welche vom
Departement auch instruiert werden können.
Inkompatibilitäten:
Der Frage von möglichen Interessenkonflikten soll in Zukunft besondere
Aufmerksamkeit geschenkt werden. So enthalten alle Anforderungsprofile
einen entsprechenden Grundsatz. Im Rahmen der Neuwahlen 1997^-^2000
sind zudem zwei Sofortmassnahmen getroffen worden:
- Verwaltungsrat PTT: erweiterte Ausstandsregelung
- Verwaltungsräte der KTU: grundsätzlich keine Vertretungen mehr
von SBB und PTT.
Bern, 14. Januar 1997
Eidgenössisches Verkehrs- und
Energiewirtschaftsdepartement
Pressedienst