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Steuern auf Zigaretten erhöht

PRESSEMITTEILUNG

Steuern auf Zigaretten erhöht

Ab März 1997 werden Zigaretten teurer. Bei gleichbleibendem Verkäufen
sollte die Erhöhung jährliche Mehreinnahmen von 140 Mio Franken
bringen. Diese sind, wie alle Einnahmen aus der Tabakbesteuerung, für
die Mitfinanzierung der AHV-/IV bestimmt.

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, die Steuer
auf Zigaretten zu erhöhen. Die Berechnung beruht auf zwei Elementen:
·	Das spezifische Element, welches nach der Menge ausgerichtet ist,
wird um 15 Prozent erhöht und bewirkt eine Steuererhöhung von 13,5
Rappen je Päckli zu 20 Stück;
·	Das nach dem Kleinhandelspreis ausgerichtete Element, welches bei
einem Preisschritt von 10 Rappen automatisch eine Mehrbelastung von
3,1 Rappen inkl. Mehrwertsteuer bewirkt.
Diese Steuererhöhung tritt am 19. Dezember 1996 in Kraft. Die
Hersteller und Importeure dürfen indessen bis Ende Februar 1997 die
gleiche Menge Zigaretten wie in den Vergleichsmonaten des Vorjahres zu
den alten Ansätzen versteuern. Somit werden die Konsumenten erst ab
März 1997 mit höheren Detailhandelspreisen rechnen müssen. Diese
werden durch die Fabrikanten und die Importeure festgesetzt.
Bei gleichbleibenden Verkäufen wird die Erhöhung zu jährlichen
Mehreinnahmen von rund 140 Millionen Franken führen. Für 1996 wird mit
Einnahmen von 1,4 Milliarden Franken gerechnet. 1997 werden diese rund
1,5 Milliarden Franken betragen. Die Einnahmen aus der
Tabakbesteuerung sind vollumfänglich für die Mitfinanzierung der AHV
bestimmt.
Zusammen mit der Mehrwertsteuer werden die Mehreinnahmen rund 150
Millionen Franken betragen.
Ferner hat der Bundesrat für die Mitfinanzierung des Inlandtabaks die
Abgabe von Fr. 1.25 auf Fr. 1.30 je 1000 Zigaretten erhöht.
EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Zusätzliche Informationen: Nicola Luminati, Oberzolldirektion Tel.
031/322 66 79
18.12.1996