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Neuerungen in der Personalpolitik des Bundes

PRESSEMITTEILUNG

Neuerungen in der Personalpolitik des Bundes

Der Bundesrat hat heute einige Neuerungen für die Personalpolitik des
Bundes verabschiedet. Neu kann die allgemeine Bundesverwaltung demnach
bestimmte Personalkategorien vertraglich anstellen. Auch wurde eine
Verordnung über die begutachtende Fachkommission Gleichstellungsgesetz
gutgeheissen. Schliesslich sollen zivildienstpflichtige
Bundesangestellte gleich gestellt werden wie Militärdienstpflichtige.
Die Bundesangestellten werden allgemein per öffentlichrechtlicher
Verfügung angestellt. Mit der neuen Verordnung über den
öffentlichrechtlichen Arbeitsvertrag bestehen ab 1.1.97 für bestimmte
Personalkategorien neue vertragliche Anstellungsmöglichkeiten. Diese
bieten einen Mittelweg zwischen dem bisherigen ordentlichen Beamten-
und Angestelltenstatus und privatrechtlichen Anstellungen nach
Obligationenrecht. Die Regelung gilt unter anderem für Personal,
welches aus Drittmitteln, aus Fonds oder aus Sachkrediten finanziert
wird sowie bei befristeter Anstellung.
Das am 1. Juli 1996 in Kraft getretene Bundesgesetz über die
Gleichstellung von Frau und Mann verbietet jede direkte oder indirekte
Diskriminierung im Erwerbsleben aufgrund des Geschlechts. Für das
Personal des Bundes tritt an die Stelle eines Schlichtungsverfahrens
die Möglichkeit, Beschwerden durch eine unabhängige, paritätische
Fachkommission begutachten zu lassen. Das Sekretariat der
Fachkommission ist beim Eidgenössischen Personalamt angegliedert.
Der Zivildienst ist keine Sanktion, sondern eine Möglichkeit der
Erfüllung der persönlichen Wehrpflicht. Daher hat der Bundesrat
beschlossen, die Lohnfortzahlungspflicht beim zivildienstleistenden
Bundespersonal gleich zu handhaben wie beim Militärdienst.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:
Peter Hablützel, Direktor des Eidg. Personalamtes - 031/322 62 01
Mariette Bottinelli, Stv. Direktorin des EPA - 031/322 62 14
Sonia Weil, Informationsbeauftragte des EPA - 031/322 62 79
9.12.96