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MWST und öffentlicher Verkehr

PRESSEMITTEILUNG

MWST und öffentlicher Verkehr

Der Bundesrat hat vom Bericht der Arbeitsgruppe "Mehrwertsteuer und
öffentlicher Verkehr" Kenntnis genommen. Demnach sollen die
Subventionen und Beiträge der öffentlichen Hand für den öffentlichen
Verkehr weiterhin nicht der Mehrwertsteuer unterliegen. Ferner wird
vorgeschlagen, wie bisher den Vorsteuerabzug verhältnismässig zu
kürzen. Keine Empfehlung gibt die Arbeitsgruppe zur steuerlichen
Gleichbehandlung des internationalen Bahn- und Luftverkehrs im
Personentransport ab. Die SBB und das Eidg. Verkehrs- und
Energiewirtschafts-departement (EVED) werden nun ihre Anliegen im
Rahmen der laufenden Arbeiten für ein Bundesgesetz über die
Mehrwertsteuer einbringen.

Das EVED hatte zwei Sondermassnahmen gefordert, nämlich die Aufhebung
der Vor-steuer-abzugskürzung für den öffentlichen Verkehr sowie die
Gleichstellung von Bahn- und Luftverkehr im internationalen
Personentransport. Die vom Bundesrat eingesetzte Arbeitsgruppe hatte
zu prüfen, ob diese Massnahmen mit der Systematik der Mehrwertsteuer
und den laufenden Gesetzgebungs-arbeiten in Einklang stehen. Auch die
Frage allfälliger Folgebegehren wurde abgeklärt. Der Arbeitsgruppe
gehörten Vertreter der SBB (2), des Bundes-amtes für Verkehr (2), der
Eidg. Finanzverwaltung (1) sowie der Eidg. Steuer-verwaltung (2) an.

Zur Frage der steuerlichen Behandlung von Subventionen und anderen
Beiträgen der öffentlichen Hand: Hier kam die Arbeitsgruppe zum
Schluss, dass die heutige Lösung sachgemäss, eurokompatibel und
neutral für den Finanzausgleich zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden
ist. Jede andere Regelung würde zu einem Rückgang der Nachfrage bei
der SBB sowie zu Steuerausfällen von bis zu 900 Mio. Franken für den
Bund führen. Gemäss der Arbeitsgruppe sollte jedoch die
Vorsteuerabzugskürzung bei den öffentlichen Transport-unternehmen als
zusätzlicher Aufwand anerkannt und bei der Vergabe von Subventionen
und Beiträgen der öffentlichen Hand entsprechend berücksichtigt
werden.

Zur Gleichbehandlung des internationalen Bahn- und Luftverkehrs im
Personentransport: Die Arbeitsgruppe erachtet die heute praktizierte
Befreiung des Luftverkehrs bei gleichzeitiger Besteuerung des
Bahnverkehrs als unbefriedigend. Sie stehe zwar im Einklang mit den
geltenden Verfassungsbestimmungen und den laufenden
Gesetzgebungsarbeiten. Die Praxis sei auch eurokompatibel und
schliesse mögliche Anschlussbegehren sämtlicher Verkehrsträger aus.
Damit würden  Steuerausfälle von gut 20 Mio. Franken verhindert.
Hingegen verstosse diese Lösung gegen das Gebot der Gleich-behandlung
von sich konkurrenzierenden Verkehrsträgern und führe zu
Wett-bewerbs-verzerrungen. Dennoch sah sich die Arbeitsgruppe nicht in
der Lage, eine bessere Lösung vorzuschlagen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst
9.12.1996