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Bund spart beim Personal über 300 Millionen

PRESSEMITTEILUNG

Bund spart beim Personal über 300 Millionen

Die rund 140.000 Bediensteten des Bundes müssen im nächsten Jahr ganz
auf den Teuerungsausgleich sowie teilweise auf Zulagen und
Lohnerhöhungen verzichten. Das Kaderlohnopfer gilt weiter. Für das
Personal der allgemeinen Bundesverwaltung gilt die zweiprozentige
Kreditsperre. Die SBB-Angestellten müssen ein Lohnopfer von 50
Millionen Franken erbringen. Das Personal der allgemeinen
Bundesverwaltung, der PTT und der SBB steuert damit gesamthaft 309
Millionen Franken zur Entlastung des Bundeshaushalts bei.

Vom Wegfall des Teuerungsausgleichs sind sowohl das aktive
Bundespersonal wie auch die Rentnerinnen und Rentner betroffen. Ohne
Berücksichtigung der Rentner und bei einer Jahresteuerung von 0,8
Prozent entlastet diese Massnahme den Bund und seine Betriebe um rund
151 Millionen Franken (Bundesverwaltung: 56,8 Mio; PTT: 61,6 Mio; SBB:
32,8 Mio). Weiter werden die Anfangslöhne bei Neueinstellungen in der
Regel um 10 Prozent gekürzt. Abgeschafft werden die unechte
Familienzulage und per 30.6.97 der Mietzinszuschuss für Genf.

u Für die allgemeine Bundesverwaltung (47.000 Bedienstete) wurde
beschlossen, dass die Einsparungen von 96 Mio je zur Hälfte durch
stellen- sowie lohnseitige Massnahmen erbracht werden sollen. Die
ordentlichen und ausserordentlichen Lohnerhöhungen werden um 25
Prozent reduziert. Im Bereich der Suva-Nichtberufsunfallversicherung
(NBU) teilen sich die Arbeitgeberin und die Arbeitnehmer die Prämien
je hälftig auf.

u Für das PTT- Personal (59.000 Bedienstete) gelten die gleichen
Lohnmassnahmen wie für die allgemeine Bundesverwaltung.

u Für die SBB (34.000 Bedienstete) sind weitere Kürzungen nötig, damit
das vom Parlament beschlossene Lohnopfer von 50 Mio Franken erreicht
wird. Als zusätzliche Massnahme für das SBB-Personal wird der
Ortszuschlag um zehn Prozent gekürzt, wie es der SBB-Verwaltungsrat
beantragt hat. Davon ausgeschlossen sind die Lohnklassen eins bis
vier. Weiter werden die ordentlichen und ausserordentlichen
Lohnerhöhungen um 50 Prozent gekürzt. Ab Anfang 1997 werden die
NBU-Prämien neu zu einem Drittel von der Arbeitgeberin und zu zwei
Dritteln vom Personal übernommen.

9.12.96
EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: 	Peter Hablützel, Direktor EPA - 031/322 62 01
Markus Heuberger, Sektionschef EPA - 031/322 62 52
Luigi Stoppia, EPA	 -  031 324 95 42