Europäische Pharmakopöe: Bundesrat verabschiedet Ergänzungen
Medienmitteilung 2. Dezember 1996
Europäische Pharmakopöe
Bundesrat verabschiedet Ergänzungen
Der Bundesrat hat beschlossen, die Liste der neuen, überarbeiteten oder
gestrichenen Texte der 3. Auflage der Europäischen Pharmakopöe auf den 1.
Januar 1997 in Kraft zu setzen. Dieser Beschluss stützt sich auf das
Bundesgesetz über die Pharmakopöe und das Übereinkommen des Europarates
über die Ausarbeitung einer Europäischen Pharmakopöe.
Pharmakopöe heisst Arzneibuch. Bei diesem Werk handelt es sich um eine
umfangreiche wissenschaftliche Sammlung von Vorschriften über die
Mindestanforderungen an die Qualität der Arzneimittel. Es richtet sich an
alle, die mit der Arzneimittel-Herstellung und -Kontrolle zu tun haben
und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Arzneimittelsicherheit.
Da die Europäische Pharmakopöe vom Europarat und nicht von der
Europäischen Union (EU) herausgegeben wird, ist sie heute einer der
wenigen Bereiche, in denen die Schweiz bei einer europaweiten
Gesetzgebung voll mitbestimmen kann. Die Schweiz hat daran auch ein sehr
grosses Interesse, ist sie doch der zweitgrösste Pharma-Exporteur in
Europa. Über 90 Prozent der landesinternen Arzneimittelproduk-tion geht
in den Export, davon über die Hälfte in EU-Staaten.
Beim Inhalt der genannten Liste handelt es sich hauptsächlich um
zahlreiche neue Monographien über Arzneimittel und pharmazeutische
Hilfsstoffe sowie um Zusätze oder Korrekturen zu bereits bestehenden
Monographien, die in der 3. Auflage der Europäischen Pharmakopöe
publiziert wurden. Sämtliche Vorschriften sind rein technischer Natur.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte
Silvia Weber Brunner, Leiterin Sektion Pharmakopöe, Bundesamt für
Gesundheit, Telefon 031 322 95 98
Der Bundesrat hat beschlossen, die Liste der neuen, überarbeiteten oder
gestrichenen Texte der 3. Auflage der Europäischen Pharmakopöe auf den 1.
Januar 1997 in Kraft zu setzen. Dieser Beschluss stützt sich auf das
Bundesgesetz über die Pharmakopöe und das Übereinkommen des Europarates
über die Ausarbeitung einer Europäischen Pharmakopöe.
Pharmakopöe heisst Arzneibuch. Bei diesem Werk handelt es sich um eine
umfangreiche wissenschaftliche Sammlung von Vorschriften über die
Mindestanforderungen an die Qualität der Arzneimittel. Es richtet sich an
alle, die mit der Arzneimittel-Herstellung und -Kontrolle zu tun haben
und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Arzneimittelsicherheit.
Da die Europäische Pharmakopöe vom Europarat und nicht von der
Europäischen Union (EU) herausgegeben wird, ist sie heute einer der
wenigen Bereiche, in denen die Schweiz bei einer europaweiten
Gesetzgebung voll mitbestimmen kann. Die Schweiz hat daran auch ein sehr
grosses Interesse, ist sie doch der zweitgrösste Pharma-Exporteur in
Europa. Über 90 Prozent der landesinternen Arzneimittelproduk-tion geht
in den Export, davon über die Hälfte in EU-Staaten.
Beim Inhalt der genannten Liste handelt es sich hauptsächlich um
zahlreiche neue Monographien über Arzneimittel und pharmazeutische
Hilfsstoffe sowie um Zusätze oder Korrekturen zu bereits bestehenden
Monographien, die in der 3. Auflage der Europäischen Pharmakopöe
publiziert wurden. Sämtliche Vorschriften sind rein technischer Natur.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte
Silvia Weber Brunner, Leiterin Sektion Pharmakopöe, Bundesamt für
Gesundheit, Telefon 031 322 95 98