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Bundesrat genehmigt den Versuchsbetrieb der Seelinie durch die Mittelthurgaubahn

PRESSEMITTEILUNG

Bundesrat genehmigt den Versuchsbetrieb der "Seelinie" durch die
Mittelthurgaubahn (MThB)

Der Bundesrat hat für einen Pilotversuch den Betrieb der "Seelinie" der
Mittelthurgaubahn (MThB) übertragen. Damit geht zum ersten Mal eine Linie der
SBB an ein Konzessioniertes Transportunternehmen. Der Bundesrat genehmigte den
zwischen den SBB und den MThB geschlossenen Pachtvertrag und erteilte der MThB
für die Dauer des Versuches die für die Strecke Schaffhausen - Kreuzlingen -
Romanshorn notwendige Konzession. Die MThB erhält während der Versuchsdauer die
volle Handlungsfähigkeit bezüglich Betrieb und Infrastruktur der Linie. Mit dem
Betrieb einer Regionallinie durch ein in der Region verwurzeltes
Transportunternehmen soll das Transportangebot bei gleichbleibenden Kosten
attraktiver gestaltet und damit das Betriebsergebnis mittelfristig verbessert
werden. Während der laufenden Kontrolle wird eine erste eingehende Ueberprüfung
des Pilotversuches nach 5 Betriebsjahren gemäss dem MThB-Konzept vorgenommen.

Am 21. Februar fasste der Bundesrat den Grundsatzentscheid, die von der SBB
betriebene "Seelinie" zwischen Schaffhausen und Romanshorn versuchsweise an die
MThB zu übertragen. Diesem Entscheid gingen Konkurrenzofferten der beiden
Bahnen voraus, wobei die MThB ein besseres Transportangebot bei
gleichbleibenden Kosten in Aussicht stellte. Das Bundesamt für Verkehr (BAV)
hat in der Zwischenzeit im Einvernehmen mit den SBB und der MThB die
notwendigen Abklärungen und Vorkehrungen getroffen und die Übergabe der
Bahnlinie an die MThB abschliessend geregelt.

Der Pilotversuch wird die Frage beantworten, ob ein regional verankertes
Transportunternehmen eine regionale Bahnlinie tatsächlich effizienter betreiben
kann als die SBB. Bei einem Erfolg des Versuchs könnte das vorgestellte Modell
wegweisend für den öffentlichen Regionalverkehr sein. Der Versuch wird von
neutralen Experten begleitet und kontrolliert. Nach fünf Betreibsjahren gemäss
MThB-Konzept wird Bilanz gezogen und das weitere Vorgehen festgelegt. Bei
erfolgreichem Betrieb wird die "Seelinie" definitv an die MThB übergehen, bei
einem Scheitern hingegen an die SBB zurückfallen.

Ab dem 1. Juni 1997 wird die MThB die "Seelinie" nach eigenen
betriebswirtschaftlichen Überlegungen führen und die geplanten Investitionen
tätigen. Für das erste Fahrplanjahr bis 31. Mai 1998 wird der Fahrplan der SBB
beibehalten. Sobald jedoch alle Voraussetzungen in bezug auf die Infrastruktur
und das Rollmaterial erfüllt sind, wird das endgültige MThB-Angebot eingeführt.

Mit diesem neuen, um fast 50% grösseren Verkehrsangebot möchte die MThB die
regionalen Mobilitätsbedürfnisse bei etwa gleichbleibenden Kosten besser
abdecken und gleichzeitig die Anschlussverhältnisse zu wichtigen Zentren wie
Zürich und Winterthur optimieren. Zwischen Schaffhausen und Stein am Rhein
sowie zwischen Kreuzlingen und Romanshorn wird grundsätzlich ein
Halbstundentakt, zwischen Stein am Rhein und Kreuzlingen ein Stundentakt
eingeführt. Gleichzeitig wird die MThB das touristische Angebot in
Zusammenarbeit mit dem Reisebüro Mittelthurgau attraktiver gestalten. Von
Nostalgiefahrten im Orient-Express und Churchill-Rotpfeil verspricht man sich
zusätzliche Erträge.

In die Verhandlungen zwischen den SBB und MThB wurden phasenweise auch die
Bodensee-Toggenburgbahn und die betroffenen Kantone - die für die Bestellung
des Verkehrsangebotes zuständig sind - mit einbezogen. Dabei wurde von allen
Seiten erkannt, dass im regionalen Personenverkehr nur mit einer engen
Kooperation aller Beteiligten die Erfolgsaussichten verbessert werden können.

Bern, 9. Dezember 1996

Eidgenössisches Verkehrs- und
Energiewirtschaftsdepartement
Pressedienst

Auskunftsstelle: Bundesamt für Verkehr, Stabsstelle Kommunikation, Tel.: 031/
322 36 43