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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Teilkuendigung der SRG-Konzession

PRESSEMITTEILUNG

Teilkündigung der SRG-Konzession

Der Bundesrat will die Konzessionsbestimmungen betreffend das TV-Programm
Schweiz 4 mit der SRG grundsätzlich neu aushandeln. Er hat deshalb die
entsprechenden Punkte in der SRG-Konzession auf Ende 1997 gekündigt. Die SRG
ist mit diesem Vorgehen einverstanden. Durch diese Teilkündigung schafft sich
der Bundesrat mehr Handlungsspielraum in den anstehenden Verhandlungen mit der
SRG.

Das Recht der SRG auf den 4. TV-Kanal dauert bis Ende 1997. Es wird automatisch
um 5 Jahre verlängert, wenn die Konzession in diesem Punkt nicht ein Jahr vor
Ablauf - das heisst bis Ende 1996 - durch den Bundesrat oder durch die SRG
schriftlich gekündigt wird. Dieses Recht hat der  Bundesrat nun - in
Uebereinstimmung mit der SRG - wahrgenommen.

Die SRG hat ein offizielles Gesuch um Aenderung ihrer Konzession in Aussicht
gestellt. Dieses Gesuch wird eine wichtige Grundlage für die Verhandlungen mit
dem zuständigen Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) sein. Die Landesregierung
als Konzessionsbehörde wird dann voraussichtlich im kommenden Frühjahr über die
entsprechenden Aenderungen in der SRG-Konzession befinden.

Bern, 9. Dezember 1996

Eidg. Verkehrs- und
Energiewirtschaftsdepartement
Pressedienst

Auskünfte
Alfons Birrer, RTV
Bundesamt für Kommunikation, EVED
Tel. 032/328.55.53