Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Entwurf einer Aenderung des Luftfahrtgesetzes; Eroeffnung des Vernehmlassungsverfahrens

PRESSEMITTEILUNG

Entwurf einer Aenderung des Luftfahrtgesetzes; Eröffnung des
Vernehmlassungsverfahrens

Der Bundesrat hat einen Entwurf zur Revision des Luftfahrtgesetzes in die
Vernehmlassung gegeben. Ziel der Vorlage ist es, den Linienverkehr für
schweizerische Fluggesellschaften zu öffnen. Damit wird das Monopol der
Swissair aufgehoben. Die mit der Konzession verliehenen Rechte bleiben
allerdings im Rahmen einer Uebergangsregelung erhalten. Nach dem neuen System
werden sich grundsätzlich alle schweizerischen Fluggesellschaften um einzelne
Fluglinien bewerben können. Die Erteilung der Konzessionen erfolgt im Rahmen
der bestehenden Luftverkehrsabkommen und aufgrund objektiver Kriterien wie
Zeitpunkt der Verkehrsaufnahme, Produktequalität oder Umweltbelastung des
Fluggeräts.

Der Bundesrat hat am 9. Dezember 1996 beschlossen, den Entwurf zur Revision des
Luftfahrtgesetzes (LFG) in die Vernehmlassung zu schicken. Damit erfüllt er
einen weiteren Punkt jenes Massnahmenpakets, das er im Nachgang zum Entscheid
der Swissair, die Mehrzahl ihrer Interkontinentalflüge von Genf nach Zürich zu
verlegen, am 8. Mai 1996 verabschiedet hatte. Im Gegensatz zu andern
Massnahmen, die in diesem Zusammenhang beschlossen worden waren, beschränken
sich die Auswirkungen der Revision des LFG indessen nicht auf den Flughafen
Genf. Sie betreffen vielmehr die gesamte schweizerische Luftfahrtindustrie,
insbesondere die Fluggesellschaften. Wer letztlich aus dieser Marktöffnung
Nutzen zieht, wird sich im Rahmen des freien Wettbewerbs entscheiden.

Im Zentrum der Revision steht die Aufhebung von Artikel 103 LFG. Diese
Bestimmung sah im Linienverkehr ein gesetzliches Monopol vor für die nationale
Fluggesellschaft. Eine derartige Bestimmung lässt sich in einem liberalen
Umfeld nicht mehr rechtfertigen. Aus diesem Grund war bereits seit einiger Zeit
geplant, Artikel 103 LFG beim Abschluss eines Luftverkehrsabkommens mit der EG
aufzuheben. Im Zuge seines Beschlusses vom 8. Mai 1996 hat der Bundesrat diesem
Vorhaben eine so hohe zeitliche Priorität eingeräumt, dass heute bereits ein
Entwurf in die Vernehmlassung geschickt werden kann.

Mit der Aufhebung von Artikel 103 LFG soll sich der Luftverkehrsmarkt
grundsätzlich für alle schweizerischen Fluggesellschaften öffnen. Angesichts
der teilweise knappen Verkehrsrechte muss allerdings ein klar definierter
Verteilmechanismus eingeführt werden. So gilt es etwa für die Erteilung von
Streckenkonzessionen nachzuweisen, dass die Flugleistung während einer
bestimmten Periode erbracht werden kann. Als Kriterien müssen zudem die
Produktequalität, der Zeitpunkt der Verkehrsaufnahme oder die Umweltbelastung
des Fluggeräts berücksichtigt werden.

Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 28. Februar 1997.

Bern, 9. Dezember 1996

Eidgenössisches Verkehrs- und
Energiewirtschaftsdepartement
Pressedienst

Auskünfte:

Urs Haldimann, Sektion Internationales und Sicherheit, Bundesamt für
Zivilluftfahrt, Tel. 031/325 9176