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Forschungsprogramm an Nachkommen von BSE-Kühen

PRESSEMITTEILUNG
6. Dezember 1996

Forschungsprogramm an Nachkommen von BSE-Kühen

Bekanntlich sind gemäss Änderung der Tierseuchenverordnung vom
1. Oktober alle Nachkommen von BSE-Kühen zu töten. Von dieser
Massnahme sind rund 150 noch lebende Tiere betroffen, Kühe, Rinder
und Kälber. Im Rahmen eines vom Bundesamt für Veterinärwesen an die
beiden veterinärmedizinischen Fakultäten Zürich und Bern erteilten
Forschungsauftrags sollen diese Tiere wissenschaftlich untersucht
werden. Die Untersuchungen sollen zeigen, ob bei Nachkommen von an
BSE erkrankten Kühen Hinweise auf eine eventuelle Infektion zu finden
sind.

Bekanntlich hat der Bundesrat mit Wirkung vom 1. Oktober 1996 die
Tierseuchenverordnung dahingehend geändert, dass alle Nachkommen von
Kühen mit BSE zu töten sind. Dies gilt sowohl für die noch lebenden
Nachkommen, als auch für die Nachkommen zukünftiger BSE-Kühe. Mit
dieser Massnahme sollen BSE-Fälle in dieser speziellen Risikogruppe
verhindert werden.

Um einen möglichst grossen Erkenntnisgewinn aus diesen Tieren zu
erzielen, hat das Bundesamt für Veterinärwesen den veterinärmedizinischen
Fakultäten der Universitäten Zürich und Bern einen Forschungsauftrag
erteilt. Im Rahmen eines von den beiden Fakultäten gemeinsam zu
bearbeitenden Projektes werden die betroffenen Tiere an der Zürcher
Fakultät zunächst eingehend klinisch und neurologisch untersucht,
danach werden sie eingeschläfert. Nach der Sektion und pathologischen
Untersuchung übernimmt das BSE-Referenzzentrum an der Berner Fakultät
die entnommenen Proben (Organe, Hirnflüssigkeit, Blut, Milch, Harn)
zur Weiterbearbeitung, zur Aufbewahrung und gegebenenfalls zur
Weiterverteilung an andere interessierte Forschergruppen. Die
Untersuchungen sollen zeigen, ob bei den Nachkommen von an BSE
erkrankten Kühe Hinweise auf eine BSE-Infektion zu finden sind.
Da es Vermutungen über eine genetische Veranlagung für BSE gibt,
soll auch dieser Frage nachgegangen werden. Bis heute wurden rund
vierzig Tiere klinisch untersucht. Mit bewertbaren Ergebnisse der
Studie kann nicht vor Abschluss des Programms im nächsten Jahr
gerechnet werden.

BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Josef Schmidt, BVET, Abt. Tiergesundheit,	Tel: 031 323 84 99