Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Massnahmen hinsichtlich BSE bei der Einfuhr

Pressemitteilung
28. November 1996

Massnahmen hinsichtlich BSE bei der Einfuhr

Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) beabsichtigt, nur noch Rinder, 

Schafe und Ziegen aus Ländern zur Einfuhr zuzulassen, in denen das 

Verfüttern von tierischen Eiweissen (ausgenommen Milcheiweiss und 

Fischmehl) an Wiederkäuer verboten ist. Die Tiere müssen überdies 

18 Monate nach dem Erlass des Fütterungsverbots geboren sein. Ferner 

sollen Fleischerzeugnisse, die Rindfleisch enthalten können, nur noch 

aus Ländern zugelassen werden, in denen die Verwendung von Gehirn, 

Rückenmark, Augen, Thymus, Milz, Därmen, sichtbarem Lymph- und 

Nervengewebe sowie Lymphknoten von über sechs Monate alten Rindern 

als Lebensmittel verboten ist. Unter sichernden Bedingungen kann 

das BVET produkt- und herstellerbezogene Einfuhrbewilligungen auch 

für Fleischerzeugnisse aus anderen Ländern erteilen, sofern die 

oberste Veterinärbehörde des betreffenden Landes garantiert, dass 

die Ware so hergestellt und die Herstellung so überwacht wird, dass 

die Erzeugnisse keine unzulässigen Organe oder Gewebe enthalten.
Die geplanten Massnahmen wurden heute den zuständigen Behörden der 

EU, der EFTA sowie der EWR-Mitgliedstaaten zur Kenntnis gebracht. 

Sie sollen auf den 1. Januar 1997 in Kraft treten.

Bereits im Sommer dieses Jahres hatte das BVET die Einfuhrbedingungen 

für Tierfutter den seit dem 1. Mai 1996 geltenden Inlandvorschriften 

angepasst. Damit sind die Importe von Fleischmehl faktisch zum Erliegen 

gekommen. Die neuen Massnahmen für lebende Tiere und Fleischerzeugnisse 

drängen sich deshalb auf, weil einerseits eine Umfrage des BVET ergeben 

hatte, dass die BSE-Überwachung in der Mehrzahl der EU-Länder ungenüg
end 

ist, und weil andererseits der Ständige Veterinärausschuss der EU einen
 

Vorschlag der EU-Kommission für ein Verbot der Verwendung von 

Risikoorganen und -geweben in Lebensmitteln abgelehnt hatte. Ein 

derartiges Verbot besteht in der Schweiz bereits seit 1990.

Aufgrund der Umfrage wird von unseren Nachbarländern Frankreich am 

wenigsten von den geplanten Massnahmen betroffen sein: Ein Verbot 

der Verfütterung bestimmter tierischer Eiweisse an Wiederkäuer wurde 

in Frankreich, wie in der Schweiz, bereits 1990 erlassen, und als 

einziges EU-Land neben Grossbritannien hat Frankreich die Verwendung 

von Risikoorganen und -geweben als Lebensmittel verboten.
In Deutschland dagegen dürfen Gehirn, Rückenmark und Milz von Kühen 

nach wie vor in Rinderdärme abgefüllt und als Wurst verkauft werden. 

Damit fallen deutsche Fleischerzeugnisse inskünftig unter ein 

Einfuhrverbot. Nachdem Deutschland auch die Verfütterung von bestimmten 

tierischen Eiweissen an Wiederkäuer erst 1994 verboten hat, dürfen ab 

nächstem Jahr nur noch Rinder in die Schweiz geliefert werden, die nach 

dem 18. September 1995 geboren sind. Österreich und Italien haben beide 

den schweizerischen Fragebogen nicht beantwortet. Einfuhren aus diesen 

beiden Ländern können somit erst wieder in Betracht gezogen werden, 

wenn die verlangten Daten vorliegen. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand 

befinden sich allerdings sowohl Italien wie Österreich in einer 

ähnlichen Lage wie Deutschland, so dass mit vergleichbaren Auswirkungen 

auf die Importe zu rechnen ist.

BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Peter Dollinger, Abteilung Internationaler Verkehr
Telefon: 323 85 03