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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Botschaft über die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen

Pressemitteilung
November 1996

Botschaft über die Europäische Charta der Regional- oder
Minderheitensprachen

Der Bundesrat hat zuhanden der Eidgenössischen Räte die Botschaft und den
 Entwurf zu einem Bundesbeschluss betreffend die Ratifizierung der
Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen
verabschiedet.

Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen stellt das
Ergebnis langdauernder Überlegungen zu den Ursprüngen der kulturellen
Vielfalt und Identität Europas dar. Sie verfolgt somit hauptsächlich
kulturelle Ziele. Die Charta soll Regional- oder Minderheitensprachen als
gefährdeten Teil des europäischen Kulturerbes schützen und fördern. Sie
befasst sich mit dem Gebrauch dieser Sprachen namentlich in den Bereichen
Bildung, Justiz, Verwaltung, Medien, kulturelle Tätigkeiten,
wirtschaftliches und soziales Leben sowie grenzüberschreitender
Austausch. Der Geltungsbereich der Charta beschränkt sich auf die
Gebiete, in denen Regional- oder Minderheitensprachen herkömmlicherweise
gesprochen werden. Die Schweiz hat die Charta am 9. Oktober 1993
unterzeichnet.

Bei der Ratifizierung kann jeder Staat frei bestimmen, welche Sprachen
durch die Bestimmungen der Charta geschützt werden sollen. Unter
Berücksichtigung des institutionellen und rechtlichen Rahmens der Schweiz
sowie der Ergebnisse der beiden Vernehmlassungsverfahren, kommen in
unserem Land die italienische und die rätoromanische Sprache in Betracht.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Ziele und
Grundsätze der Charta im neuen Verfassungsartikel 116 und in den daraus
fliessenden Gesetzesbestimmungen über die Förderung des Rätoromanischen
und des Italienischen bereits weitgehend abgedeckt sind. Die Charta zieht
keine neuen Verpflichtungen für den Bund und die Kantone nach sich.

Damit die Schweiz ihren internationalen Verpflichtungen wirklich
nachkommen und ihre Solidarität mit den anderen europäischen Staaten
bekunden kann, ist es wünschenswert, dass die Schweiz dieser Charta
beitritt. Mit der Ratifizierung beweist die Schweiz konkret ihre
Bereitschaft, sich für die Probleme der europäischen Minderheiten
einzusetzen. Daneben bildet die Charta einen wichtigen Beitrag zum Aufbau
eines Europas, das auf der Achtung der kulturellen Vielfalt gründet. In
diesem Sinne vermittelt die Charta eine sehr helvetisch geprägte Sicht
der Konzeption Europa.

						EIDGENÖSSISCHES
DEPARTEMENT DES INNERN
						Presse- und
Informationsdienst

Auskünfte:
Constantin Pitsch, Dienst für Sprach- und Kulturgemeinschaften, Bundesamt
für Kultur, Tel. 031/322 92 87

Beilagen:
- Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
- Botschaft und Entwurf eines Bundesbeschlusses über die Europäische
Charta der Regional-
  oder Minderheitensprachen
- Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen