Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Freigabe des gesperrten Teils des zweiten NEAT-Verpflichtungskredits - Parallele Behandlung zur Hauptvorlage ermoeglichen

PRESSEMITTEILUNG

Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Freigabe des gesperrten Teils des zweiten
NEAT-Verpflichtungskredits - Parallele Behandlung zur Hauptvorlage ermöglichen

Der Bundesrat hat zu Handen der Eidgenössischen Räte die Botschaft zur Freigabe
des gesperrten Teils des zweiten Verpflichtungskredites verabschiedet. Damit
sollen die für Weiterführung des NEAT-Projektes notwendigen, bis anhin aber
gesperrten Mittel in Höhe von 645 Millionen Franken durch das Parlament
freigegeben werden. Die Botschaft mit dem Antrag auf Freigabe der gesperrten
Kredite wird den eidg. Räten vorsorglicherweise unterbreitet. Sie allein haben
es in der Hand, je nach zeitlicher und inhaltlicher Beratung der Hauptvorlage
"Finanzierung des öffentlichen Verkehrs" die Freigabe zu modifizieren. Mit
einer parallelen Behandlung der beiden Vorlagen wird eine bestmögliche
Koordination und der effizienteste Mitteleinsatz sichergestellt.

Die Eidgenössischen Räte bewilligten am 20. September 1995 für die
Weiterführung der Planungs- und Sondierarbeiten sowie für die Bauvorbereitung
und die ersten Bauarbeiten an der NEAT einen zweiten Verpflichtungskredit in
Höhe von 855 Millionen Franken. Freigegeben wurden jedoch lediglich 210
Millionen für die Zwischenangriffe Sedrun (160 Millionen) und Ferden (50
Millionen). Die restlichen Mittel in Höhe von 645 Millionen Franken wurden
gesperrt, bis die Finanzierung der NEAT gesichert ist.

Der Bundesrat ging anfangs 1995 davon aus, dass gegen Ende 1996 die
Volksabstimmung über den "Bau und die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs"
(FinöV) stattfinden wird. Damit hätte die künftige der Finanzierung der NEAT
rechtzeitig geklärt werden können. Dieser Zeitplan musste angepasst werden. Mit
den noch vorhandenen Mitteln des ersten Verpflichtungskredites und den
freigegebenen 210 Millionen Franken des zweiten Verpflichtungskredites können
nur noch bis ca. Mitte 1997 Verpflichtungen eingegangen werden.

Allerdings ist die Finanzierung der Eisenbahnalpentransversalen nach wie vor
nicht gesichert. Die Voraussetzungen zur Freigabe der gesperrten Kredite durch
den Bundesrat sind demnach nicht erfüllt. Die Vorlage des Bundesrates (FinöV)
liegt beim Parlament. Der Verlauf der Diskussionen deutet darauf hin, dass mit
einer ausführlichen Beratung zu rechnen ist und sich der vorgesehene Zeitplan
eher verzögert. Wird mit der Freigabe des Kredites zugewartet, bis das Resultat
der Volksabstimmung über die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs vorliegt,
müssen die Arbeiten am Lötschberg und am Gotthard im Verlauf des nächsten
Jahres unterbrochen werden. Damit würde die versprochene Schienenkapazität
wesentlich später als vorgesehen zur Verfügung stehen. Beim Gotthardbasistunnel
können sich Verzögerungen bis zu 15 Monaten und beim Lötschberg bis zu 13
Monaten ergeben. Weiter würden Arbeitsplätze gefährdet und es ginge Fachwissen
verloren. Durch die Stillegung der Arbeiten und die spätere Wiederaufnahme
müsste mit namhaften Mehrkosten gerechnet werden. Es liegt nun am Parlament,
Arbeitsunterbrüche durch eine rasche Behandlung dieser Verpflichtungsvorlage zu
vermeiden.

Bern, 25. November 1996

Eidgenössisches Verkehrs- und
Energiewirtschaftsdepartement
Prssedienst

Auskunftsstelle: EVED Pressedienst 031-322 55 11