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Bahnrefor: bessere Rahmenbedingungen fuer die Bahnen

PRESSEMITTEILUNG

Bahnreform: bessere Rahmenbedingungen für die Bahnen

Der Bundesrat hat die Botschaft über die Bahnreform zu Handen des Parlamentes
verabschiedet. Sie enthält ein erstes Massnahmenpaket zur Bahnreform, dem
weitere Schritte im Sinne einer "rollenden Reform" folgen sollen. Hauptziel der
Bahnreform ist es, den öffentlichen Verkehr effizienter, transparenter und
unternehmerischer zu gestalten. Mit der Einführung von Wettbewerbselementen
soll dieses Ziel erreicht werden. Die flächendeckende Grundversorgung -
"service public" - wird mit diesem Liberalisierungsschritt sichergestellt. In
dieser Vorlage sind zwei Gruppen von Massnahmen vorgesehen. Die erste betrifft
alle Bahnunternehmungen und beinhaltet Elemente wie organisatorische und
rechnerische Trennung der Bereiche Infrastruktur und Verkehr, Netzzugang und
Liberalisierung des Güterverkehrs sowie das Bestellprinzip. Die zweite
Massnahmengruppe bezieht sich auf die SBB. Im Zentrum steht dabei die
Einführung einer Leistungsvereinbarung zwischen Bund und SBB. Weiteres Element
ist die Refinanzierung der SBB. Die im letzten Sommer durchgeführte
Vernehmlassung hat gezeigt, dass die meisten Betroffenen die Stossrichtung der
Bahnreform grundsätzlich befürworten.

Verschiedene strukturelle Mängel behindern heute die SBB und die KTU bei einer
effizienten Leistungserbringung. Die Bahnreform soll das Instrumentarium
schaffen, um die politischen und unternehmerischen Funktionen besser zu
trennen, die Effizienz im öffentlichen Verkehr zu erhöhen und
Wettbewerbselemente ins Bahnsystem einzuführen.

Zu den Massnahmen, die für alle Transportunternehmungen Geltung haben, gehört
die rechnerische und - bei den grösseren KTU und den SBB - auch die
organisatorische Trennung der Bereiche Infrastruktur und Verkehr. Diese
Trennung garantiert mehr Transparenz in der Leistungserstellung der
Bahnbetriebe und bildet damit eine wichtige Voraussetzung für die Einführung
des Netzzugangs.

Weiteres Element der Bahnreform ist die Gewährung des Netzzugangs. Damit soll
die Wettbewerbsfähigkeit der Bahnen gefördert werden. Dies bedeutet, dass ein
Transportunternehmen berechtigt ist, die Bahninfrastruktur einer
Bahnunternehmung gegen Bezahlung eines Entgeltes zu benützen. Mit einem
diskriminierungsfreien Netzzugang wird die EU-Richtlinie 91/440 umgesetzt. Dies
ist für die Schweiz als Land im Herzen des europäischen Schienennetzes von
grosser Bedeutung. Die Einführung des Netzzugangs soll auf gezielte Weise mehr
Wettbewerb zwischen einzelnen Schienenverkehrsanbietern ermöglichen und dient
der Effizienzsteigerung im Schienenverkehr.

Die Liberalisierung des Netzzuganges und die Verstärkung der Autonomie der
Bahnunternehmungen soll die Rahmenbedingungen für den Güterverkehr verbessern.
Damit werden die Voraussetzungen für eine Produktivitätssteigerung und eine
stärkere Ausrichtung der Bahnen auf die Marktbedürfnisse geschaffen. Die
öffentliche Hand soll aber bei einer Verschlechterung der Rahmenbedingungen für
den Güterverkehr die Möglichkeit erhalten, bei den Bahnen
Güterverkehrsleistungen zu bestellen.

Spezielle Bestimmungen gelten für die SBB. Im Sinne einer verstärkten
unternehmerischen Autonomie sollen Bundesrat und SBB gemeinsam für jeweils vier
Jahre die Unternehmensziele in einer Leistungsvereinbarung festlegen. Nicht
marktwirtschaftliche Angebote werden nur noch subventioniert, wenn dies
politisch explizit gewünscht wird (Bestellprinzip). Die weitgehende
Durchsetzung dieses Prinzips ermöglicht eine gezielte Ausgabensteueurung. Die
erste Leistungsvereinbarung soll für die Jahre 1998-2001 in Kraft treten und
damit den Leistungsauftrag 87 ersetzen, der Ende 1997 ausläuft.

Die Frage der Entschuldung der SBB wird ebenfalls gelöst. Wie bekannt können
die SBB aus heutiger Sicht weder die Verzinsung noch die Rückzahlung der
getätigten Infrastrukturinvestitionen erwirtschaften. Die aktuelle Situation
ist unbefriedigend. Aus diesem Grund müssen die SBB refinanziert werden:
Schulden von ca. 13 Milliarden Franken im Infrastrukturbereich sollen in
Dotationskapital (8 Mia) und in zinslose Darlehen (Rest) umgewandelt werden.

Der Bundesrat hat die Botschaft  über die Bahnreform zu Handen des Parlaments
verabschiedet, nachdem er im Laufe des letzten Sommers ein Bericht des
Bundesrates über die Bahnreform in die Vernehmlassung geschickt wurde. Die
Vernehmlassung hat gezeigt, dass eine grosse Mehrheit der Befragten die
Stossrichtung des vorgelegten Berichtes grundsätzlich befürwortet.

Bern, 13. November 1996

Eidgenössisches Verkehrs- und
Energiewirtschaftsdepartement
Pressedienst

Auskunftsstelle: Bundesamt für Verkehr, Stabsstelle für Kommunikation, Tel. 031
322 36 43