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Montrealer Protokoll über ozonschichtzerstörende Substanzen: 8. Vertragsparteienkonferenz

Montrealer Protokoll über ozonschichtzerstörende Substanzen: 8.
Vertragsparteienkonferenz
Wiener Konvention zum Schutz der Ozonschicht: 4.
Vertragsparteienkonferenz
vom 25. bis 28. November 1996 in San José, Costa Rica
Schutz der Ozonschicht: Weitere Unterstützung für Entwicklungsländer
Damit Entwicklungsländer das von den Industriestaaten bereits angewandte
Verbot von ozonschichtzerstörenden Fluorkohlenwasserstoffen (FCKW) und
Halonen durchsetzen können, brauchen sie Geld. Anlässlich der 8.
Konferenz der Vertragsparteien des Montrealer Protokolls in Costa Rica
soll über eine Erhöhung des zu diesem Zweck geschaffenen multilateralen
Fonds entschieden werden. Die Schweiz unterstützt eine Erhöhung.
Gleichzeitig bewirbt sie sich um einen Sitz im Exekutivkommitee des
Fonds.
Mit dem Verbot der Produktion und des Handels von FCKWs und Halonen für
Industriestaaten trat am 1. Januar 1996 eine wichtige Bestimmung des
Montrealer Protokolls über ozonschichtzerstörende Substanzen in Kraft. Im
Dezember 1995 erklärten sich die Entwicklungsländer in Wien bereit,
dieses Verbot bis ins Jahr 2010 ebenfalls durchzusetzen. Damit der Ersatz
dieser Substanzen finanziert werden kann, eröffneten die Vertragsparteien
bereits 1991 einen entsprechenden, von den Industriestaaten gespiesenen
multilateralen Fonds. Die ersten beiden Dreijahresbudgets dieses Fonds
erhöhten sich seither von anfänglich 290 auf 570 Millionen Franken. Die
Schweiz steuerte innerhalb von sechs Jahren total 11.3 Millionen Franken
bei.
Eine Kostenabschätzung unter Leitung des UNO-Umweltprogramms UNEP hat
ergeben, dass der Fonds für die Periode 1997 bis 1999 625 Millionen
Franken enthalten muss, damit die von verschiedenen Entwicklungsländern
bereits in Angriff genommenen Massnahmen zum Ersatz von
ozonschichtschädigenden Substanzen im selben Rhythmus weitergeführt
werden können. Die aus Schweizer Sicht notwendige Aufstockung ist
allerdings umstritten.
Der Konsum von FCKWs und Halonen in den Entwicklungsländern - er beträgt
gegenwärtig rund 200'000 Tonnen pro Jahr - steigt sehr schnell an. Damit
die Zerstörung der Ozonschicht möglichst rasch gestoppt werden kann, ist
der Bundesrat bereit, die Erhöhung des Fonds bis zu einem Betrag von 650
Millionen Franken zu unterstützen. Damit würde die Schweiz zusätzlich mit
maximal 8.5 Millionen Franken belastet. Gleichzeitig will sich der
Bundesrat dafür einsetzen, dass die Schweiz in das Exekutivkommitee des
Fonds aufgenommen wird.
Ein weiteres Thema der 8. Parteienkonferenz des Montrealer Protokolls in
der Hauptstadt Costa Ricas, San José, ist der illegale Import von FCKW's
in Industriestaaten. Die Schweiz wird sich für Massnahmen einsetzen,
damit dieser Transfer - es handelt sich um einige Tausend Tonnen
vorwiegend aus Russland, China und Indien - unterbunden werden kann. Die
Schweizer Delegation wird geleitet von Georg Karlaganis vom Bundesamt für
Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL).

	EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
	Presse- und Informationsdienst

Auskunft
Blaise Horisberger, Sektion Umweltgefährdende Produkte, Bundesamt für
Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 90 24

vom 25. bis 28. November 1996 in San José, Costa Rica
Schutz der Ozonschicht: Weitere Unterstützung für Entwicklungsländer
Damit Entwicklungsländer das von den Industriestaaten bereits angewandte
Verbot von ozonschichtzerstörenden Fluorkohlenwasserstoffen (FCKW) und
Halonen durchsetzen können, brauchen sie Geld. Anlässlich der 8.
Konferenz der Vertragsparteien des Montrealer Protokolls in Costa Rica
soll über eine Erhöhung des zu diesem Zweck geschaffenen multilateralen
Fonds entschieden werden. Die Schweiz unterstützt eine Erhöhung.
Gleichzeitig bewirbt sie sich um einen Sitz im Exekutivkommitee des
Fonds.
Mit dem Verbot der Produktion und des Handels von FCKWs und Halonen für
Industriestaaten trat am 1. Januar 1996 eine wichtige Bestimmung des
Montrealer Protokolls über ozonschichtzerstörende Substanzen in Kraft. Im
Dezember 1995 erklärten sich die Entwicklungsländer in Wien bereit,
dieses Verbot bis ins Jahr 2010 ebenfalls durchzusetzen. Damit der Ersatz
dieser Substanzen finanziert werden kann, eröffneten die Vertragsparteien
bereits 1991 einen entsprechenden, von den Industriestaaten gespiesenen
multilateralen Fonds. Die ersten beiden Dreijahresbudgets dieses Fonds
erhöhten sich seither von anfänglich 290 auf 570 Millionen Franken. Die
Schweiz steuerte innerhalb von sechs Jahren total 11.3 Millionen Franken
bei.
Eine Kostenabschätzung unter Leitung des UNO-Umweltprogramms UNEP hat
ergeben, dass der Fonds für die Periode 1997 bis 1999 625 Millionen
Franken enthalten muss, damit die von verschiedenen Entwicklungsländern
bereits in Angriff genommenen Massnahmen zum Ersatz von
ozonschichtschädigenden Substanzen im selben Rhythmus weitergeführt
werden können. Die aus Schweizer Sicht notwendige Aufstockung ist
allerdings umstritten.
Der Konsum von FCKWs und Halonen in den Entwicklungsländern - er beträgt
gegenwärtig rund 200'000 Tonnen pro Jahr - steigt sehr schnell an. Damit
die Zerstörung der Ozonschicht möglichst rasch gestoppt werden kann, ist
der Bundesrat bereit, die Erhöhung des Fonds bis zu einem Betrag von 650
Millionen Franken zu unterstützen. Damit würde die Schweiz zusätzlich mit
maximal 8.5 Millionen Franken belastet. Gleichzeitig will sich der
Bundesrat dafür einsetzen, dass die Schweiz in das Exekutivkommitee des
Fonds aufgenommen wird.
Ein weiteres Thema der 8. Parteienkonferenz des Montrealer Protokolls in
der Hauptstadt Costa Ricas, San José, ist der illegale Import von FCKW's
in Industriestaaten. Die Schweiz wird sich für Massnahmen einsetzen,
damit dieser Transfer - es handelt sich um einige Tausend Tonnen
vorwiegend aus Russland, China und Indien - unterbunden werden kann. Die
Schweizer Delegation wird geleitet von Georg Karlaganis vom Bundesamt für
Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL).

	EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
	Presse- und Informationsdienst

Auskunft
Blaise Horisberger, Sektion Umweltgefährdende Produkte, Bundesamt für
Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 90 24