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Botschaft zum SBB-Voranschlag 1997 und zum Mittelfristplan 1998 bis 2002 / Kurzfristiges Massnahmenpaket

PRESSEMITTEILUNG

Botschaft zum SBB-Voranschlag 1997 und zum Mittelfristplan 1998 bis  2002 /
Kurzfristiges Massnahmenpaket

Der Bundesrat hat die Botschaft zum Voranschlag der SBB für das kommende Jahr
und den Mittelfristplan für die Jahre 1998 bis 2002 verabschiedet. Bei einem
Gesamtaufwand der SBB von 6'470,3 Millionen Franken für das Jahr 1997 belaufen
sich die Kosten für den Bund auf insgesamt 2'351 Millionen Franken, inklusive
der Rückstellungen für den prognostizierten Fehlbetrag von 153 Millionen
Franken. Mit dem Voranschlag 1997 und dem Mittelfristplan 1998-2002 tragen die
SBB den weiterhin schwierigen finanziellen und konjunkturellen
Rahmenbedingungen Rechnung. Die Ertragserwartungen für das Jahr 1997 sowie für
die Zeitspanne des Mittelfristplans sind durch die anhaltend schwierige
Ertragslage geprägt. Gleichzeitig mit der Botschaft zum SBB-Voranschlag
unterbreitet der Bundesrat ein breit abgestütztes kurzfristiges
Massnahmenpaket.

Das Massnahmenpaket enthält die Refinanzierung des aufgelaufenen
Bilanzfehlbetrags, den Abbau der laufenden Verpflichtungen der Pensions- und
Hilfskasse der SBB, Massnahmen zur Reduktion des Personalaufwandes sowie die
Prüfung einer Änderung der Mehrwertsteuerverordnung. Die Reduktion des
Personalaufwandes soll unter anderem mit einer Kürzung der ordentlichen und
ausserordentlichen Lohnerhöhung und des Ortszuschlags erreicht werden. Damit
folgt der Bundesrat dem Vorschlag des SBB-Verwaltungsrates. Es wird allerdings
angestrebt, die konkreten Massnahmen soweit möglich und sinnvoll im Rahmen
einer koordinierten Lösung für das gesamte Bundespersonal definitiv
festzulegen. Für die Zeit nach 1997 sollen in Zusammenarbeit mit den
Sozialpartnern neue Arbeitszeitmodelle (z.B. Arbeitszeitverkürzung) entwickelt
werden.

Das Massnahmenpaket ist nötig, weil hohe Fehlbeträge (1996: erwarteter
Fehlbetrag von 418 Millionen Franken) trotz rigoroser Sparmassnahmen aufgrund
der schwierigen Ertragslage sowohl im Personen- als auch im Güterverkehr
fortgeschrieben werden müssen. Ohne Sparmassnahmen wäre der für 1997
prognostizierbare Fehlbetrag etwa gleich wie der in der SBB-Rechnung 96
erwartete Betrag. Mit Hilfe des Massnahmenpaketes sollte es möglich werden, die
Fehlbeträge nach bisheriger Rechnungslegung bis 1999 zu beseitigen.

Das Budget des Bundes wird im kommenden Jahr durch die Abgeltung
gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Regional- und kombinierten Güterverkehr
(485 Mio., respektive 115 Mio.) sowie  durch die Infrastrukturleistungen (1'598
Mio.) und die Rückstellungen für den prognostizierten Fehlbetrag (153 Mio.) mit
insgesamt 2'351 Mio. Franken belastet. Im Vergleich zum Voranschlag von 1996
stellt dies einen Rückgang von rund 3,3 Prozent dar.

Das verkehrspolitische Ziel des kombinierten Verkehrs ist die Umlagerung des
Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene. Das tägliche Angebot von 44
Zügen ist gut ausgelastet, womit eine positive verkehrspolitische Wirkung
erzielt wird. Diese gemeinwirtschaftliche Leistung des kombinierten Verkehrs
wird wie auch in den vergangenen Jahren mit 115 Mio. Franken abgegolten.

Der vorliegende Voranschlag dürfte der letzte unter den Vorgaben des
Leistungsauftrages 1987 sein, der 1997 ausläuft. Dieser Leistungsauftrag soll
im Rahmen der Bahnreform durch eine Leistungsvereinbarung Bund-SBB abgelöst
werden.

Bern, 30. Oktober 1996

Eidgenössisches Verkehrs- und
Energiewirtschaftsdepartement
Pressedienst

Auskunftsstelle: EVED, Pressedienst, Tel.: 031/ 322 55 11