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Gulf Air: dreimal woechentlich von Genf nach New York

PRESSEMITTEILUNG

Gulf Air dreimal wöchentlich von Genf nach New York

Ab dem 27. Oktober 1996 darf die Gulf Air den Flugverkehr zwischen Genf und New
York  aufnehmen. Bundesrat Moritz Leuenberger hat die entsprechende Konzession
erteilt. Die Gulf Air kommt damit als erste Fluggesellschaft in den Genuss
einer wesentlichen Oeffnung des schweizerischen Luftverkehrsmarktes. Der
Entscheid des EVED ist ein weiteres Element zur Umsetzung der vom Bundesrat am
8. Mai 1996 beschlossenen neuen Luftverkehrspolitik der Schweiz.

Die neue Linienkonzession ermöglicht es dem Unternehmen, mit Wirkung ab 27.
Oktober 1996 den Flughafen Genf dreimal wöchentlich auf der Strecke Abu Dhabi -
Bahrain - Genf - New York und zurück zu bedienen. Angesichts der bereits
bestehenden Bedienung der Strecke Genf-New York mit einem täglichen Direktflug
durch die Swissair unterliegen die Verkehrsrechte insofern gewissen
Einschränkungen, als die Gulf Air zwischen Genf und New York keine
Lokalpassagiere befördern darf.

Dem Entscheid des EVED waren intensive Verhandlungen vorangegangen. Schon im
vergangenen Juli war im Rahmen von bilateralen Behördengesprächen, an welchen
auch Vertreter des Flughafens Genf teilnahmen, vereinbart worden, der Gulf Air
die Bedienung von zwei Punkten in Nordamerika via Genf zu gestatten. Dies
sollte es der Gulf Air ermöglichen, ihre bisherigen Direktflüge aus der
Golf-Region nach Genf wirtschaftlich sinnvoll ausbauen zu können. Die Gewährung
solcher Verkehrsrechte erfolgte in Umsetzung der neuen Luftverkehrspolitik des
Bundes und bedeutete einen ersten wesentlichen Schritt zur Oeffnung des
Luftverkehrsmarktes. Damals waren allerdings die von Genf aus bereits bedienten
Punkte New York und Washington noch ausdrücklich ausgeschlossen worden.

Im Nachgang zu diesen Verhandlungen äusserte die Gulf Air später den Wunsch,
die Flüge aus dem Golf nach New York weiterziehen zu dürfen. Die
ausserordentlich grosse Bedeutung von Direktverbindungen in die Golf-Region für
den Flughafen Genf bewog nun das EVED, der Gulf Air die Bewilligung zu
erteilen, auf der Teilstrecke Genf - New York sog. "Stop-over" Passagiere, d.h.
Passagiere, die mit ihr oder anderen Fluggesellschaften nach Genf gebracht
worden sind, befördern zu dürfen.

Bern, 22. Oktober 1996

Eidgenössisches Verkehrs- und
Energiewirtschaftsdepartement
Pressedienst

Auskünfte:

Urs Haldimann, Sektion Internationales und Sicherheit, Bundesamt für
Zivilluftfahrt, Tel. 031/325 91 76