Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Wellenberg: Gespraech des EVED-Vorstehers mit Nidwaldner Regierung

PRESSEMITTEILUNG

Wellenberg: Gespräch des EVED-Vorstehers mit Nidwaldner Regierung

Der Vorsteher des Eidg. Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartementes (EVED),
Bundesrat Moritz Leuenberger, hat am Dienstag eine Delegation des Nidwaldner
Regierungsrates unter der Leitung von Landammann Hanspeter Käslin zu einer
Aussprache empfangen. Besprochen wurden Fragen der nuklearen Entsorgung,
nachdem sich die Stimmberechtigten   des Kantons Nidwalden im Juni 1995 gegen
die Konzessionserteilung für ein Endlager für schwach- und mittelradioaktive
Abfälle im Wellenberg ausgesprochen hatten.

Ausgangspunkt des Gesprächs war die Antwort des Bundesrates vom 28. August 1996
auf die Interpellation Engelberger. Darin hält der Bundesrat fest, dass aus
technischer Sicht nichts gegen die Errichtung eines Endlagers am Wellenberg
spricht. Anderseits muss der Entscheid des Nidwaldner Volkes respektiert
werden. Dies hat der Nidwaldner Regierungsrat in Bern ausdrücklich
signalisiert.  Er hat verschiedene Forderungen formuliert, die für die
Einreichung eines allfälligen Konzessionsgesuches (für einen Sondierstollen)
erfüllt sein müssen. Das EVED wird nun diese Forderungen intern prüfen.

Beide Seiten halten weitere Gespräche für notwendig. Das EVED wird in
Zusammenarbeit mit dem Kanton Nidwalden, dem Projektanten und weiteren
Betroffenen abklären, unter welchen Voraussetzungen das Projekt
weiterbearbeitet werden könnte.

Die Genossenschaft für Nukleare Entsorgung Wellenberg (GNW) hatte ihr
Rahmenbewilligungsgesuch am 29. Juni 1994 eingereicht. Im Herbst 1994 fand eine
öffentliche Auflage der Gesuchsunterlagen statt. Am 25. Juni 1995 lehnte das
Nidwaldner Stimmvolk die Stellungnahme ihres Regierungsrates zum
Rahmenbewilligungsgesuch und die Erteilung einer Bergbaukonzession ab. Im
Einvernehmen mit dem Bundesrat traten im Dezember 1995 und März 1996 die Eidg.
Räte auf eine Teilrevision des Atomgesetzes nicht ein, mit welcher das
Verfahren im Bereich der nuklearen Entsorgung gestrafft worden wäre.

Bern, 16. Oktober 1996                    Eidgenössisches Verkehrs- und
                                          Energiewirtschaftsdepartement
                                          Pressedienst