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Stauanlagen_Haftpflichtgesetz: Ergebnis der Vernehmlassung

PRESSEMITTEILUNG

Stauanlagen-Haftpflichtgesetz: Ergebnis der Vernehmlassung

Der Bundesrat hat vom Ergebnis der Vernehmlassung zum Vorentwurf eines
Bundesgesetzes über die Haftpflicht für Stauanlagen Kenntnis genommen. Er hat
das Eidg. Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement mit der Ausarbeitung
einer Botschaft beauftragt.

In der Vernehmlassung wurde den Grundsätzen des Vorentwurfs weitgehend
zugestimmt. Nur zwei Kantone und drei interessierte Organisationen lehnten ihn
ab. Zahlreiche Stellungnahmen verlangten aber zusätzliche Abklärungen oder
Aenderungen. Abklärungen wurden vor allem im Hinblick auf die zu erwartende
Prämienbelastung für die obligatorische Haftpflichtversicherung der
Stauanlagen-Inhaber gefordert (namentlich von der Regierungskonferenz der
Gebirgskantone, der CVP, dem Vorort, der Eidg.^Wasserwirtsschaftskommission).
Ferner wurde eine verbesserte Koordination mit der laufenden Revision der
Sicherheitsbestimmungen für Stauanlagen gewünscht.

Die Einführung einer Gefährdungshaftung für die Inhaber von Stauanlagen war
weitgehend unbestritten. Doch mehrere Stellungnahmen verlangten, dass diese
Haftung bei kriegerischen Ereignissen nicht gelten soll (SVP, Organisationen
der Elektrizitätswirtschaft).

Die Mehrheit der Stellungnahmen befürwortete die Pflicht der
Stauanlagen-Inhaber, ihre Haftpflicht zu decken (durch Versicherung oder
gleichwertige Sicherheiten). In zahlreichen Stellungnahmen wurde aber
gewünscht, dass die Deckung finanziell tragbar sein muss.

Dass der Bund - ergänzend zu den privaten Versicherern - die Haftpflicht deckt,
blieb weitgehend unbestritten. Einige Stellungnahmen verlangten jedoch, ein
privater Fonds solle die Haftung allein decken.

Für die Bundesdeckung wurden im Vorentwurf zwei Varianten vorgeschlagen: eine
Bundesversicherung bis zu einer Milliarde Franken oder eine begrenzte Deckung
durch einen Bundesfonds. Auf beide Varianten entfielen etwa gleich viele
Stellungnahmen der Kantone und der interessierten Organisationen. Von den
Parteien wurde die Bundesversicherung eindeutig bevorzugt.

Verschiedene Einzelfragen waren umstritten, beispielsweise die Anwendung des
Gesetzes auf kleine Stauanlagen und der Auftrag an die Kantone, das Gesetz für
diese Anlagen zu vollziehen. Auf Widerstand stiess auch die Anwendung auf
Hochwasser- und Lawinenschutzbauten.

Der Bundesrat hat das Eidg. Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartment
beauftragt, bei der Ausarbeitung der Botschaft die Ergebnisse der
Vernehmlassung zu berücksichtigen und namentlich Abklärungen über die zu
erwartende Prämienbelastung vorzunehmen.

Bern, 30. September 1996

Eidgenössisches Verkehrs- und
Energiewirtschaftsdepartement
Pressedienst

Auskünfte:

Peter Neuhaus, Bundesamt für Wasserwirtschaft, Sektion Wasserrecht, 2501^Biel,
Tel. 032 288 760

Thomas Jäggi, Bundesamt für Justiz, Sektion Obligationenrecht, 3003^Bern,
Tel. 031 322 41 23