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Laermsanierungen von Eisenbahnanlagen. Der Bundesrat legt das weitere Vorgehen fest

PRESSEMITTEILUNG

Lärmsanierungen von Eisenbahnanlagen
Der Bundesrat legt das weitere Vorgehen fest

Der Bundesrat hat den Schlussbericht der Interdepartementalen Arbeitsgruppe
"Vollzug der Lärmschutz-Verordnung im Bereich der Eisenbahnen (IDA-E)" zur
Kenntnis genommen und das weitere Vorgehen festgelegt. Die aus Vertretern des
Bundesamts für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), des Bundesamtes für Verkehr
(BAV) und der Eidg. Finanzverwaltung (EFV) zusammengesetzte Arbeitsgruppe kommt
zum Schluss, dass heute entlang von rund 1000 km Eisenbahnlinien ca. 330'000
Personen Lärmbelästigungen ausgesetzt sind, die über dem Immissionsgrenzwert
liegen. Sie schlägt in erster Linie vor, die Lärmemissionen an der Quelle und
entlang ihrer Ausbreitung zu reduzieren (Rollmaterial, Lärmschutzwände) und
Ersatzmassnahmen, z.B. Lärmschutzfenster an Gebäuden nur dann vorzusehen, wenn
andere Sanierungsmassnahmen nicht genügen oder mit unverhältnismässigen Kosten
verbunden wären. Die Kosten für die vorgeschlagenen Massnahmen belaufen sich,
je nach Massnahmenmix, auf 1.7 bis 2.3 Milliarden Franken. Dieses
Massnahmenpaket lässt sich jedoch nicht innert der in der Lärmschutzverordnung
gesetzten Frist bis ins Jahr 2002 realisieren. Eine Fristverlängerung bis
mindestens zum Jahr 2010 ist unumgänglich.

Mitte 1993 wurde die IDA-E vom EDI und vom EVED erstmals beauftragt, die
Umsetzung des nach dem Umweltschutzgesetz und der Lärmschutzverordnung
notwendigen Lärmschutzes bei den Eisenbahnen zu analysieren und dem Bundesrat
Vorschläge zu unterbreiten. Im ersten Bericht vom 6. September 1993 wurde für
das Schienennetz auf einer Länge von rund 1'000 km Sanierungsbedarf
festgestellt, welcher mit Ausgaben von ca. 3 Milliarden Franken verbunden
gewesen wäre.

Der  zweite, nun vorliegende Bericht, setzte sich konkreter mit zu treffenden
Sanierungsmassnahmen auseinander. Aufgrund des mittlerweile vorliegenden
Lärmbelastungskatasters wurde ermittelt, dass entlang des gesamten
Schweizerischen Schienennetzes ca. 330'000 Personen übermässigem Eisenbahnlärm
ausgesetzt sind. Für 2/3 der Betroffenen lassen sich die Lärmemmissionen
mittels Lärmschutzmassnahmen an der Quelle und entlang des
Schallausbreitungsweges ausreichend reduzieren (Rollmaterialsanierungen,
Lärmschutzwände, etc.). Für die verbleibenden rund 110'000 Personen schlägt die
IDA-E zusätzliche Massnahmen an betroffenen Gebäuden vor, auch wenn die
Lärmbelastung den Alarmwert nicht erreicht. Da die Bahnen die Kosten für
Lärmschutzmassnahmen nur dann übernehmen müssen, wenn der Alarmwert erreicht
wird, wird eine Kostenbeteiligung der Grundeigentümer von 50 % empfohlen,
sofern sich die Lärmbelastung zwischen dem Immissiongrenzwert und dem Alarmwert
bewegt.

Die vorgeschlagenen Lärmsanierungen sind in den kommenden 20 Jahren mit Kosten
zwischen 1.7 und 2.3 Millarden Franken verbunden. Rund 90 % dieser Aufwendungen
entfallen auf Sanierungen des SBB-Schienennetzes. Die restlichen Kosten fallen
für Lärmschutzmassnahmen der Konzessionierten Transportunternehmen an. Die
gegenüber dem ersten Bericht möglichen Einsparungen ergeben sich aus einem
optimal abgestimmten Massnahmenmix, wobei der Nutzen gegenüber dem Vorschlag
von 1993 nur geringfügig reduziert wird. Die obere Grenze der
Investitionskosten wird dann erreicht, wenn bei einer weitergehenden Sanierung
des Rollmaterials auch die privaten, bei den SBB eingestellten Güterwagen sowie
die älteren Lokomotiven auf den neuesten Stand der Lärmschutztechnik gebracht
werden müssen.

In einem nächsten Schritt wird ein konkretes Sanierungskonzept erarbeitet und
die für das Rollmaterial notwendige Sanierungsvariante festgelegt. Im weitern
gilt es im Verfahrensbereich die Zuständigkeiten für die Realisierung der
Teilprojekte (Rollmaterial, Lärmschutzwände, Schallschutzfenster) zu
definieren. Hinsichtlich der Rechtsgrundlagen muss ein Bundesbeschluss über die
Lärmsanierung der Eisenbahnen erarbeitet werden, der u.a. auch die heute noch
nicht vorgesehene Kostenbeteiligung privater Grundeigentümer regeln soll.  Die
Finanzierung der gesamten Lärmsanierungen der Eisenbahnen ist bereits in die
Botschaft über den Bau und die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs (FöV)
integriert, die in der kommenden Session von den Eidg. Räten behandelt werden
wird.

20.9.96

Eidgenössisches Verkehrs- und
Energiewirtschaftsdepartement
Pressedienst

Auskunftststelle:

 Bundesamt für Verkehr, Stabsstelle Kommunikation, Tel.: 031/322 36 43