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Botschaft zur Änderung des Gewässerschutzgesetzes verabschiedet

Pressemitteilung		Bern, 4. September 1996
Botschaft zur Änderung des Gewässerschutzgesetzes verabschiedet
Kostendeckende Gebühren statt Bundessubventionen
Abwasser- und Abfallanlagen sollen durch kostendeckende Gebühren statt
durch Bundessubventionen und Steuern finanziert werden. Dies ist die
wichtigste Neuerung des geänderten Gewässerschutzgesetzes (GSchG). Der
Bundesrat hat eine entsprechende Botschaft an das Parlament
weitergeleitet. Die Einführung des Verursacherprinzips als Grundlage für
eine langfristige Finanzierung dieser Anlagen stiess in der
Vernehmlassung grundsätzlich auf breite Zustimmung, wobei jedoch Kantone
sowie Organisationen der Abwasser- und Abfallentsorgung den Wunsch nach
flexiblen Lösungen äusserten.
Mit der Gesetzesänderung werden die Gemeinden verpflichtet,
kostendeckende und verursachergerechte Abwasser- und Abfallgebühren
einzuführen. Die bisher geleisteten Beiträge des Bundes werden weiter
stark reduziert. Heute erheben die Gemeinden bei den Haushalten oftmals
nur Gebühren, um die laufenden Kosten abzudecken. Erneuerung von Kanälen,
zusätzliche Einrichtungen bei Kläranlagen oder
Kehrichtverbrennungsanlagen werden hingegen mit Steuergeldern und über
Bundessubventionen finanziert. Diese Praxis entspricht nicht dem
Verursacherprinzip. Zudem ist die langfristige Finanzierung der
Abwasserbeseitigung und Abfallentsorgung damit nicht sichergestellt. Dies
ist insofern von Bedeutung, als viele Gemeinden in den nächsten Jahren
mit hohen Kosten zur Sanierung von älteren, undichten Abwasserkanälen
rechnen müssen.
Im Rahmen der Vernehmlassung vom Frühling 1996 stiess die Einführung des
Verursacherprinzips grundsätzlich auf Zustimmung. Umstritten war zum Teil
der Abbau der Subventionen. Verschiedene Kantone schlugen vor, zuerst die
Neuordnung des Finanzausgleichs abzuwarten.
Auch die Absicht, Härtefälle zu beheben, die aus der Anwendung des
bisherigen Rechts entstehen, stiess auf generelle Zustimmung. Hier geht
es primär darum, nach bisherigem Recht bewilligte Bundesbeiträge an
Abwasseranlagen in Gemeinden nicht mehr vom Baubeginn, sondern von der
Baubewilligung abhängig zu machen. Damit soll vermieden werden, dass
Gemeinden lange vor dem Auszahlen von Bundesbeiträgen mit dem Bau von
Anlagen beginnen müssen. Die bisherigen Rückstände in der Auszahlung von
Bundesbeiträgen haben sonst grosse Zinslasten für die Gemeinden zur
Folge.
Im Hinblick auf die sich daraus ergebende Verminderung der Zinsbelastung
haben auch praktisch alle Kantone und Verbände die Möglichkeit begrüsst,
in Zukunft Rückstellungen für die Sanierungen oder den Ersatz von
Abwasser- und Abfallanlagen bilden zu können. Dadurch lassen sich auch
sprunghafte Erhöhungen der Abwasser- und Abfallgebühren vermeiden.
Ebenfalls begrüsst wurde die Einführung einer gesamtheitlichen Planung
der Siedlungsentwässerung über ein Gewässereinzugsgebiet.
Transparenz und Effizienz
Mit der nun verabschiedeten Vorlage trägt der Bundesrat auch einem von
politischen Parteien und Konsumentenkreisen geäusserten Anliegen
Rechnung. Diese möchten nämlich in Zukunft vermehrt einen effizienten und
wirtschaftlichen Betrieb der Abwasser- und Abfallentsorgungsanlagen
erreichen. Da die einzelnen Haushalte kaum auf andere, kostengünstigere
Anlagen zur Kehrichtentsorgung oder zur Abwasserbehandlung ausweichen
können, und da die Betreiber solcher Anlagen somit eine Monopolstellung
einnehmen, sollen die Kantone verpflichtet werden, für einen
wirtschaftlichen Betrieb zu sorgen. Zudem sieht die Vorlage vor, die als
Grundlage für verursachergerechte Gebühren dienenden Angaben über Kosten
und Einnahmen öffentlich zugänglich zu machen.
Flexibilität bei der Gebührenerhebung
Im Bereich der Gebührenerhebung schliesslich bietet die Vorlage den mit
der Ausführung betrauten Kantonen, Gemeindeverbänden und Gemeinden
genügend Flexibilität, um administrativ einfache und den lokalen
Gegebenheiten angepasste Lösungen zu finden. So gibt etwa die
Gesetzesänderung die Möglichkeit, die notwendigen Gebühren aufzuteilen in
Grundgebühren und Gebühren, die zur Abwasser- bzw. Abfallmenge
proportional sind (zum Beispiel Sackgebühr). Dort, wo verursachergerechte
Gebühren kurzfristig nicht oder nicht vollständig möglich sind, lässt die
Vorlage auch andere Finanzierungswege offen.
Der Preis für die Haushalte steigt
Der Preis der Abwasserbehandlung wird für die Haushalte in den nächsten
Jahren steigen. Einerseits, weil die bisherigen Subventionen aus
Steuermitteln wegfallen. Anderseits, weil auch die Werterhaltung der
Anlagen in die Preisberechnung eingeht.
Da im Abfallbereich deutlich tiefere Subventionssätze zur Anwendung
gelangten, und bei der Abfallbehandlung die Investitionskosten einen
kleineren Anteil der Gesamtkosten ausmachen als bei der
Abwasserbehandlung, ist bei den Abfallgebühren ein geringerer Anstieg zu
erwarten. Zudem ist die kostenintensive Anpassung der
Kehrichtverbrennungsanlagen an die strengeren Vorschriften der
Luftreinhaltung vielerorts abgeschlossen oder zumindest im Gang.

	EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
	Informationsdienst

Auskünfte
*	Hans-Ulrich Schweizer, Chef der Abteilung Gewässerschutz und
Fischerei, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031
322 93 42
*	Michel Carrard, Chef der Sektion Abwasseranlagen, BUWAL, Tel. 031
324 77 53
*	Hans-Peter Fahrni, Chef der Abteilung Abfall, BUWAL, Tel. 031 322
93 28
*	Marc Chardonnens, Chef der Sektion Abfallanlagen, BUWAL, Tel. 031
322 69 56

Beilagen
*	Änderung des Gewässerschutzgesetzes, Entwurf
*	Resultate der Vernehmlassung zur Änderung des
Gewässerschutzgesetzes