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Flugplatz Lugano-Agno: Bau- und Betriebskonzession erteilt

PRESSEMITTEILUNG

Flugplatz Lugano-Agno: Bau- und Betriebskonzession erteilt

Das Eidgenössische Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement (EVED) hat der
Stadt Lugano die Konzession für den Betrieb des Flugplatzes Lugano-Agno
erteilt. Damit erhält der Flugplatz in Würdigung seiner verkehrspolitischen
Bedeutung für das Tessin  den Status einer öffentlichen Verkehrsanlage.

Gleichzeitig hat das EVED der Stadt Lugano eine Rahmenkonzession für den in den
nächsten Jahren geplanten Flughafenausbau erteilt. Damit sind erst die
grundlegenden Fragen im Sinne eines baurechtlichen Vorentscheides geregelt
worden; vor der Realisierung der einzelnen Bauvorhaben muss jeweils noch ein
bundesrechtliches Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden.

Das Gesuch

1993 hat die Stadt Lugano beim EVED ein Gesuch um Erteilung einer Konzession
für den Betrieb und den Ausbau des Flugplatzes Lugano-Agno eingereicht. Der dem
Gesuch damals zugrunde gelegte Betriebsumfang basierte auf einer Grössenordnung
von rund 45'000 Flugbewegungen und 700'000 Passagieren pro Jahr bis ins Jahr
2005, mit weiteren Ausbaumöglichkeiten für 900'000 Pasagieren.

Die Konzessionen

Die im Rahmen des Konzessionsverfahrens gemachten Einwände richteten sich im
wesentlichen gegen das Ausmass der vorgesehenen betrieblichen Entwicklung und
der daraus resultierenden Lärmbelastung, sowie gegen die flächenmässige
Ausdehnung des vorgesehenen Ausbaus.

Das Departement hat diesen Einwänden wie folgt Rechnung getragen:

-    Die höchstzulässige Fluglärmbelastung wurde beschränkt; damit werden
     gegenüber dem Gesuch die unvermeidbaren Grenzwertüberschreitungen in den
     Wohnzonen von Agno und Bioggio erheblich reduziert.

-    Die Rahmenkonzession wurde nur für diejenigen Ausbauvorhaben erteilt, die
     für die Abfertigung von 700'000 Passagiere wirklich notwendig sind.
     Dadurch verringert sich der Bedarf an Landwirschaftsland um etwa einen
     Drittel.

        Die Rahmenkonzession umfasst folgende Bauten und Anlagen:

          -   Passagierabfertigungsgebäude für 700'000 Passagiere pro Jahr
          -   Frachtanlagen für 10 Tonnen Frachtgut pro Tag
          -   Dem Passagier- und Frachtverkehr angepasste
          Luftfahrzeugabstellfläche
          -   Betriebsgebäude für die Flughafendienste
          -   Parkhaus mit maximal 500 Parkplätzen
          -   Neuer Rollweg an beiden Pistenenden
          -   Verlegung des Kanals Barboi
          -   Zufahrt Nord und Ausbau der Strassenerschliessung Süd (Via Fausto
          Coppi)

Einsichtnahme

Die am 16. September 1996 erteilten Betriebs- und Rahmenkonzessionen sowie das
genehmigte Betriebsreglement werden den am Verfahren beteiligten Stellen direkt
eröffnet. Zudem liegen sie samt Umweltverträglichkeitsbericht, Stellungnahme
des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) sowie Lärm- und
Sicherheitszonenpläne während der Beschwerdefrist bei der kantonalen Verwaltung
(Sezione pianificazione urbanistica, stabile amministrativo II) in Bellinzona,
bei den Gemeindeverwaltungen Agno, Bioggio, Lugano und Muzzano sowie beim
Flugplatz Lugano-Agno zur Einsichtnahme auf. Die Publikation im Bundesblatt
erfolgt am 17. September 1996.

Gegen die erteilten Konzessionen kann innert 30 Tagen seit Eröffnung beim
Schweizerischen Bundesgericht Beschwerde geführt werden.

Bern, 17. September 1996

Eidg. Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement
Pressedienst

Auskunftsperson:

Pascal Feldmann, Bundesamt für Zivilluftfahrt  Tel. 031 325 80 67