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Gegenseitige Anerkennung der Maturitätsausweise Schweiz-Italien

Pressemitteilung	August 1996

VEREINBARUNG ÜBER DIE GEGENSEITIGE ANERKENNUNG DER AN DEN
SCHWEIZERSCHULEN IN ITALIEN UND AN DEN ITALIENISCHEN SCHULEN IN DER
SCHWEIZ AUSGESTELLTEN MATURITÄTSAUSWEISE

Der Bundesrat hat einer bilateralen Vereinbarung über die gegenseitige
Anerkennung der an den Schweizerschulen in Italien und der an den
italienischen Schulen in der Schweiz erworbenen Maturitätsausweise
zugestimmt. Die Schweiz verpflichtet sich, an ihren Hochschulen die in
der Schweiz erworbenen italienischen Ausweise unter den gleichen
Bedingungen zu akzeptieren wie jene, die in Italien oder anderswo
erworben werden. Italien stimmt dem freien Zugang zu den italienischen
Hochschulen für Absolventen der Schweizerschulen in Italien unter den
gleichen Bedingungen zu wie für jene, die ihre Maturität in der Schweiz
oder anderswo erworben haben. Die im Einvernehmen mit den
Hochschulkantonen unterzeichnete Vereinbarung wird bereits im Studienjahr
1996/97 gültig sein.
Die gegenseitige Anerkennung der allgemeinbildenden Maturitätsausweise
für den Hochschulzugang in der Schweiz und in Italien ist für jene
Zeugnisse, die im jeweils andern Land erworben werden, ein seit langem
gültiges Prinzip. Dies galt aber bisher nicht uneingeschränkt für
italienische Zeugnisse, die in der Schweiz, bzw. für schweizerische
Zeugnisse, die in Italien erworben wurden. Die diesbezügliche
Europaratskonvention lässt hier denn auch mögliche Restriktionen zu. Im
vorliegenden Fall betrafen solche Einschränkungen insbesondere
italienische Absolventen der Schweizerschulen in Italien bei der
gewünschten Immatrikulation an italienischen Hochschulen und umgekehrt.
Die Schweiz unterhält in Italien zwei Schulen mit einer
Maturitätsabteilung, nämlich die Schweizerschulen im Rom (Patronatskanton
St. Gallen) und Mailand (Patronatskanton Graubünden). Beide Schulen haben
insgesamt rund 300 Schüler, etwa 60% davon sind italienische
Staatsbürger.
Italien seinerseits unterhält in der Schweiz 7 Schulen (Basel, Lausanne,
Lugano, St. Gallen (2), Zug und Zürich). Insgesamt gibt es an den
entsprechenden Gymnasialabteilungen rund 500 Schüler, davon sind etwa 10%
Schweizerinnen und Schweizer.
Die Schweizerschulen im Ausland werden seit vielen Jahren vom Bund
unterstützt. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil der kulturellen
Präsenz der Schweiz im Ausland. Die Schulprogramme stützen sich
weitgehend auf diejenigen ihrer Patronatskantone ab, sie sind aber auch
offen für die Besonderheiten des Gastlandes, insbesondere, was die
Sprache und Kultur betrifft. In der Vereinbarung ist denn auch u.a.
vorgesehen, dass die Schweizerschulen in Rom und Mailand einen Unterricht
in italienischer Sprache und Kultur anbieten, der mit einem von den
italienischen Behörden begleiteten Examen abschliesst.

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
Presse und Information

Auskünfte:
M. Pierre TARAMARCAZ, Bundesamt für Bildung und Wissenschaft. Sektion
Bildungswesen. Tel. 031/ 322 96 84