Ferienreisen: Sorge tragen zu Tieren und Pflanzen
PRESSEMITTEILUNG 26. Juni 1996
Ferienreisen: Sorge tragen zu Tieren und Pflanzen
Reiseandenken können Tier- und Pflanzenarten gefährden. Viele Tier- und Pflanzenarten
sind durch
das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) geschützt. Ihre Einfuhr ist entweder
verboten
oder bewilligungspflichtig. Im Interesse der Erhaltung einer vielfältigen Tier-
und Pflanzenwelt,
aber auch um sich vor unliebsamen Überraschungen bei der Heimkehr am Zoll zu schützen
tun Reisende
gut daran, sich vor dem Kauf exotischer Andenken über die entsprechenden Bestimmungen
zu
informieren.
Wer in fremde Länder reist, möchte oft gerne ein Andenken mit nach Hause bringen.
Aber Vorsicht:
Exotische Souvenirs können bei der Einfuhr in die Schweiz zu Schwierigkeiten und
zu einem
unerfreulichen Abschluss der Reise führen. Die Einfuhr vieler Tiere und Pflanzen,
aber auch Teilen
und Erzeugnissen davon ist aufgrund des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES)
verboten.
Dazu gehören beispielsweise Elfenbeinschnitzereien, Kleidungsstücke aus den Fellen
von Grosskatzen
(Leopard, Ozelot, Jaguar) oder Panzer von Meeresschildkröten. Bewilligungspflichtig
sind z.B.
Taschen und Gürtel aus Krokodilleder, Schmuckstücke aus schwarzen Korallen, lebende
Papageien,
Landschildkröten und manche Kakteen und Orchideen. Um die Einschleppung von ansteckenden
Krankheiten zu verhindern, dürfen manche Tiere (z.B. Hunde, Katzen) und tierische
Erzeugnisse nur
eingeführt werden, wenn bestimmte seuchenpolizeiliche Vorschriften erfüllt sind.
Im Interesse der Artenschutzes und der Gesunderhaltung unserer Bevölkerung und unserer
Haus- und
Wildtierbestände rät das Bundesamt für Veterinärwesen grundsätzlich, auf Souvenirs,
welche bei der
Rückreise Probleme verursachen könnten, zu verzichten. Broschüren, welche ausführlicher
über die
geltenden Einfuhrbedingungen informieren, können beim Bundesamt für Veterinärwesen
gratis bezogen
werden.
Bundesamt für Veterinärwesen
Informationsdienst
Auskünfte:
Bundesamt für Veterinärwesen, Schwarzenburgstr. 161, CH 3003 Bern
Sektion Artenschutz, Tel: 031 323 85 06 / 031 323 85 09, Fax: 021 323 85 22