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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Sicherheit durch Kooperation

3003 Bern, 29. Januar 1999

Pressemitteilung

Sicherheit durch Kooperation: Bundesrat bespricht Zwischenbericht für den
Sicherheitspolitischen Bericht 2000 und schickt Teilrevision des
Militärgesetzes in die Vernehmlassung

Der Bundesrat hat an seiner Klausursitzung vom 27. Januar 1999 Stand der
Ausarbeitung des sicherheitspolitischen Berichts 2000 Kenntnis genommen und
der Projektleitung insbesondere für die Weiterbearbeitung des Themas
„Dienstpflicht“ Weisungen erteilt. Er beschloss auch, mit dem vorliegenden
Entwurf des sicherheitspolitischen Berichts 2000 eine beschränkte
Konsultation zur sachlichen Ergänzung durchzuführen.
Gleichzeitig wurde ein erster Schritt zur Umsetzung der strategischen
Stossrichtung des sicherheitspolitischen Berichts 2000 eingeleitet, indem
der Bundesrat eine Teilrevision des Militärgesetzes in eine bis zum 30. März
1999 befristete Vernehmlassung bei Kantonen, politischen Parteien und
interessierten Organisationen schickt. Diese Teilrevision betrifft die
Bewaffnung von Angehörigen der Armee im Friedensförderungsdienst, den
Abschluss völkerrechtlicher Verträge mit anderen Staaten über die
Ausbildungszusammenarbeit und über den Status von Schweizer Militärpersonen
im Ausland bzw. ausländischer Militärpersonen in der Schweiz.

Sicherheitspolitischer Bericht 2000
Vom sicherheitspolitischen Bericht liegt ein Entwurf vor, der innerhalb der
Bundesverwaltung weitgehend konsolidiert ist. Der Bundesrat beschloss, dass
für die Weiterarbeit an diesem Entwurf davon auszugehen ist, dass die
allgemeine Militärdienstpflicht beibehalten wird. Das schliesst aber nicht
aus, den Bevölkerungsschutz aus der gleichen Altersgruppe wie die Armee zu
rekrutieren, womit die Verpflichtung hinfällig würde, nach Abschluss der
Militärdienstpflicht Dienst im Bevölkerungsschutz zu leisten. Der
sicherheitspolitische Bericht 2000 wird sich zu diesem Thema auf generelle
politische Vorgaben beschränken; die detaillierte Ausarbeitung künftiger
Dienstleistungsmodelle für die Armee und den Bevölkerungsschutz wird erst im
Armeeleitbild bzw. Bevölkerungsschutz-Leitbild erfolgen.
Der Bundesrat hält an seinem Zeitplan fest, wonach der sicherheitspolitische
Bericht 2000 noch vor den Sommerferien 1999 zuhanden des Parlaments
verabschiedet werden soll.

Revision des Militärgesetzes
Die Stossrichtung des sicherheitspolitischen Berichts 2000 - Sicherheit
durch Kooperation - erfordert, dass die Schweiz in der Lage ist, mit
bewaffneten Militärpersonen bzw. Verbänden internationale Einsätze zur
Friedensförderung und Krisenbewältigung zu unterstützen.
In der Vergangenheit hat die Schweiz Möglichkeiten gefunden, mit
unbewaffnetem Personal einen nützlichen Beitrag zu friedenserhaltenden
Operationen zu leisten (in Namibia, in der Westsahara, in Bosnien, usw.).
Man hat aber feststellen müssen, dass die Einsatzmöglichkeiten aus
Sicherheitsgründen im heutigen Umfeld immer beschränkter werden. In Bosnien
müssen sich die Schweizer von Soldaten anderer Länder schützen lassen, und
eine Anfrage der italienischen Regierung für eine Unterstützung der
Operation ALBA 1997 in Albanien musste abgelehnt werden. Es wäre nicht zu
verantworten gewesen, Soldaten unbewaffnet nach Albanien zu senden.
Der Bundesrat soll mittels der Teilrevision des Militärgesetzes die
Kompetenz erhalten, in Abwägung der konkreten Lage und der Interessen
unseres Landes zu entscheiden, ob und allenfalls mit welchem Auftrag
Schweizer Verbände an einer friedenserhaltenden Operation teilnehmen sollen
und ob bzw.l wie sie dafür bewaffnet sein müssen. Für solche Entscheide soll
zusätzlich das Parlament einbezogen werden.
Des weiteren betrifft die Teilrevision des Militärgesetzes die
Ausbildungszusammenarbeit. Es geht für die Schweizer Armee darum, vermehrt
und verbesserten Zugang zu Ausbildungsanlagen und -räumen im Ausland zu
erhalten. Es sollen mit dem Ausland Abkommen betreffend gegenseitige
zeitlich begrenzte Zurverfügungstellung von Ausbildungsinfrastrukturen und
gemeinsame Uebungen abgeschlossen werden können.
Bereits heute kann der Bundesrat für einzelne Aktivitäten solche Abkommen
abschliessen. Angesichts der starken Zunahme der Kooperation ist es jedoch
wünschenswert, dem Bundesrat die Kompetenz zu erteilen, Rahmenabkommen in
diesem Bereich abzuschliessen und dem VBS die Kompetenz zum Abschluss von
übungsspezifischen technisch-administrativen Verträgen zu delegieren.

Schliesslich betrifft die Teilrevision des Militärgesetzes noch den Status
von Schweizer Militärpersonen im Ausland und von ausländischen
Militärpersonen in der Schweiz. Die praktischen Aspekte der gegenseitigen
Auslandaufenthalte, wie Gerichtsbarkeit, Haftpflichtrecht, Ein- und
Ausfuhrbestimmungen, das Tragen von Uniformen und Waffen, die Benützung von
Infrastrukturen des Gastlandes, usw. sollen durch den Bundesrat gemäss der
internationalen Praxis in sog. Status of Forces Agreements (SOFA) geregelt
werden.

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG, BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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