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UNO-Beitritt: Abgabe einer Neutralitätserklärung

Pressemitteilung       Bern, 27. Januar 1999

UNO-Beitritt: Abgabe einer Neutralitätserklärung

Der Bundesrat beabsichtigt, beim Beitritt der Schweiz zu den Vereinten
Nationen eine Erklärung abzugeben, worin er die Neutralität der Schweiz
bekräftigt. Er wird das Parlament über seine entsprechende Absicht
informieren.

Ein Schweizer UNO-Beitritt ist mit unserer Neutralität vereinbar. Mit dem
UNO-Beitritt wird sich an unserem Status als dauernd neutraler Staat nichts
ändern. Auch von der internationalen Staatengemeinschaft wird unsere
Neutralität einhellig anerkannt und respektiert.

Der Bundesrat ist sich aber bewusst, dass die Neutralität bei der Debatte um
den UNO-Beitritt für viele Mitbürgerinnen und Mitbürger ein wichtiges Thema
darstellen wird. Um Unklarheiten zu dieser Frage zum vornherein
auszuschliessen, bekundet der Bundesrat seinen Willen, anlässlich eines
UNO-Beitritts die schweizerische Neutralität zu bestätigen. Er hat
verschiedene Optionen dafür geprüft und ist zum Schluss gekommen, dass die
Abgabe einer Neutralitätserklärung den innen- und aussenpolitischen
Bedürfnissen unseres Landes am besten gerecht wird. Der Bundesrat würde nach
positivem Verlauf des obligatorischen Referendums in seinem Beitrittsgesuch
an den Generalsekretär der Vereinten Nationen und anlässlich der ersten
Intervention der Schweiz in der UNO-Generalversammlung festhalten, dass die
Schweiz auch als Mitglied der UNO ihre dauernde Neutralität beibehalte und
dass dies mit der UNO-Charta vereinbar sei. Schon in seiner UNO-Botschaft
von 1981 hatte der Bundesrat ein solches Vorgehen vorgesehen.

Für Rückfragen steht Herr Paul Seger, Chef der Sektion Völkerrecht, zur
Verfügung (Tel. 031/ 322'31'37)

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