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Blut-Kontrollverordnung wird geändert

Blut-Kontrollverordnung wird geändert
Hepatitis C und Creutzfeldt-Jakob Krankheit: Blut wird noch
sicherer
Mit einem neuen Test wird die Infektion eines Blutspenders oder einer
Blutspenderin mit dem Hepatitis-C-Virus, einem Gelbsuchterreger, bis zu zwei
Monate früher als bisher festgestellt. Zudem mindert die Entfernung weisser
Blutzellen aus allen Blutspenden das theoretische Übertragungsrisiko der
neuen Variante der Creutzfeldt-Jakob Krankheit und macht das Blut für alle
Transfusionsempfängerinnen und Transfusionsempfänger noch besser
verträglich.
Der Bundesrat führt auf den 1. September 1999 zwei Massnahmen im
Blutspendewesen ein, welche Blut noch sicherer machen. Damit
Transfusionsempfängerinnen und -empfänger vor Virusinfektionen wie Aids und
Gelbsucht (Hepatitis-B und -C) geschützt sind, werden bereits heute alle
Blutspenden getestet. Zwischen der Infektion eines Blutspenders oder einer
Blutspenderin und der Möglichkeit, den Erreger mit bisher verwendeten
Methoden im Blut nachzuweisen, liegt eine Zeitspanne (das sogenannte
„diagnostische Fenster“), in der eine Blutspende unbemerkt infiziert sein
kann. Bei der Hepatitis-C-Infektion kann dieses Zeitfenster 3 bis 4 Monate
betragen. Mit einer neuentwickelten und hochempfindlichen Methode, welche
das Erbmaterial des Hepatitis-C-Virus direkt nachweist
(Nukleinsäure-Amplifikationstechnik), kann die Früherkennung einer Infektion
bis auf rund 1 Monat verkürzt werden. Davon profitieren besonders
Empfängerinnen und Empfänger von roten Blutzellen und Blutplättchen.
Wissenschafter sind sich heute weitgehend einig darüber, dass der Erreger
der seit 1995 bekannten neuen Variante der Creutzfeldt-Jakob Krankheit
(nvCJD) identisch ist mit dem Erreger des Rinderwahnsinns BSE.
Wissenschaftliche Arbeiten lassen zudem einen Zusammenhang zwischen weissen
Blutzellen und der Übertragung der nvCJD vermuten. Deshalb ist die
vorgesehene Entfernung weisser Blutzellen aus allen Blutspenden eine der
wenigen sinnvollen präventiven Massnahmen, um das theoretische Risiko der
Übertragung dieser Krankheit durch Blut und Blutprodukte zu reduzieren. Da
die Entfernung weisser Blutzellen zudem die Häufigkeit von Nebenwirkungen
wie Fieber und Schüttelfrost bei Blutempfängerinnen und Blutempfängern
senkt, wird gesamtschweizerisch die Transfusionssicherheit verbessert.
Eine weitere Ergänzung der Blut-Kontrollverordnung betrifft Stammzellen.
Diese Zellen sind Vorläuferzellen z.B. der weissen und roten Blutkörperchen.
Während bisher die Gewinnung von Stammzellen eine Knochenmarkentnahme nötig
machten (Knochenmarktransplantation), können sie neuerdings auch aus Blut,
z.B. Nabelschnurblut isoliert werden. Die Stammzellen können eingefroren und
langfristig gelagert werden. Es ergeben sich damit neue
Therapiemöglichkeiten, wie die lebensrettende Transplantation im Rahmen von
Krebsbehandlungen. Mit der Einführung einer Meldepflicht und dem Hinweis auf
Sicherheits- und Qualitätsanforderungen will der Bundesrat in diesem Bereich
Grundregeln festlegen.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Renate Zaugg, lic.iur., Abteilung Recht, BAG, Telefon 031 324 94 03
Franz Reigel, Leiter Abteilung Biologika, BAG, Telefon 031 322 95 17