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Der Bundesrat verabschiedet den Bericht über die Sicherung und Finanzierung von Pflege- und Betreuungsleistungen bei Pflegebedürftigkeit

Medienmitteilung  13. Januar 1999

Der Bundesrat verabschiedet den Bericht über die Sicherung und Finanzierung
von Pflege- und Betreuungsleistungen bei Pflegebedürftigkeit
Der Bundesrat hat den Bericht über die Sicherung und Finanzierung von
Pflege- und Betreuungsleistungen bei Pflegebedürftigkeit verabschiedet. Er
kommt zum Schluss, dass sämtliche betroffenen Personen in die Überlegungen
einzubeziehen sind und dass sich die Einrichtung eines neuen
Versicherungszweigs für Pflegeleistungen ausschliesslich für Betagte nicht
aufdrängt, wie ihn die parlamentarische Initiative Tschopp "AHV plus"
gefordert hatte. Der Bundesrat schlägt indes vor, die Bedürfnisse der
Pflegebedürftigen bei künftigen Gesetzesrevisionen zu berücksichtigen.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates hat
den Bundesrat in einem Postulat ersucht, über die in der parlamentarischen
Initiative Tschopp vom 30. November 1992 "AHV plus" angesprochene
Problematik einen Bericht zu verfassen. In dieser Initiative wird die
Einrichtung einer von der Krankenversicherung unabhängigen
Bundesversicherung vorgeschlagen, welche - angesichts steigender Ausgaben
infolge der Alterung der Bevölkerung - die Gesundheits- und Betreuungskosten
für Betagte (75 Jahre und älter) übernimmt.
Die Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf das Gesundheitswesen,
die Solidarität zwischen den Generationen sowie die Sicherung von Leistungen
bei Pflegebedürftigkeit sind in verschiedenen Arbeiten thematisiert worden,
namentlich im Rahmen des nationalen Forschungsprogramms NFP32 "Alter". Diese
Untersuchungen haben es erlaubt, die Debatte über die Initiative Tschopp zu
vertiefen. Der Bundesrat hat die von der Initiative aufgeworfenen Fragen
geprüft und ist der Meinung, dass bei den medizinischen Pflegemassnahmen die
vom KVG eingerichtete Solidarität zwischen den Generationen beibehalten
werden muss und dass es nicht wünschenswert ist, das "4. Alter" getrennt zu
behandeln. Zur Entlastung der Angehörigen von Pflegebedürftigen sowie der
pflegebedürftigen Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen
müssen mittels Massnahmen zur Kostenkontrolle und zur individuellen
Prämienreduktion Lösungen gefunden werden.
Nach Ansicht des Bundesrates hat die Übernahme der durch Pflegebedürftigkeit
entstehenden Kosten (Pflege, Unterkunft, soziale Betreuung, Unterstützung)
altersunabhängig für alle betroffenen Personen und nicht nur für Personen
über 75 Jahre zu gelten. Dazu muss zunächst das System der
Ergänzungsleistungen im Hinblick auf eine Koordination mit den Bestimmungen
der Krankenversicherung (Rahmentarife nach Pflegebedarfsstufen), der
Hilflosenentschädigung der AHV und mit der geplanten Assistenzentschädigung
der IV geprüft werden. Letztere steht im Rahmen des 2. Teils der 4.
IVG-Revision zur Diskussion. Ferner behält sich der Bundesrat die
Entscheidungen bezüglich des neuen Finanzausgleichs zwischen Bund und
Kantonen vor, der sich namentlich mit der Aufgabenteilung und der
Finanzierung in den Bereichen Altershilfe, Ergänzungsleistungen sowie
Prämienverbilligung in der Krankenversicherung befasst.

 EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
 Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Tel. 031/ 322 91 14
 François Huber, Sektionschef
 Sektion Ergänzungsleistungen und Altersfragen
 Bundesamt für Sozialversicherung