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Änderungen des Kriegsmaterialgesetzes und des Militärgesetzes in Kraft gesetzt

3003 Bern, 3. Februar 1999

Änderungen des Kriegsmaterialgesetzes und des Militärgesetzes in Kraft
gesetzt

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung Änderungen des
Kriegsmaterialgesetzes (KMG) und des Militärgesetzes (MG) auf den 1. März
1999 in Kraft gesetzt. Beide Revisionen betreffen das Verbot der
Anti-Personenminen.

Am 1. März 1999 tritt das internationale Übereinkommen über das Verbot des
Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von
Anti-Personenminen und über deren Vernichtung in Kraft. Der Bundesrat hat
das Vertragswerk im März 1998 ratifiziert. Das schweizerische Recht
entspricht bereits den Vorgaben des Übereinkommens: Das Kriegsmaterialgesetz
(KMG) aus dem Jahre 1996 enthält ein umfassendes Verbot der
Anti-Personenminen. Mit der vorliegenden Änderung wird einzig noch die
Definition dieses Kampfmittels derjenigen im internationalen Übereinkommen
angepasst.

Im Militärgesetz wird eine Rechtsgrundlage für die Gründung oder
Unterstützung von juristischen Personen geschaffen, die der Bund im Bereich
der Friedensförderung errichtet hat oder an welchen er sich beteiligt.
Insbesondere geht es um die Genfer Zentren für Sicherheitspolitik und für
humanitäre Entminung. Diese Zentren wurden 1995 bzw. 1998 als
privatrechtliche Stiftungen gegründet. Ihre Aufwendungen werden innerhalb
des Bundes beim VBS budgetiert.

Das Parlament hat diese Änderungen am 20. März 1998 verabschiedet.