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Bundesrat will Pflichtlagerhaltung dem veränderten wirtschaftlichen Umfeld anpassen

PRESSEMITTEILUNG

Bundesrat will Pflichtlagerhaltung dem veränderten wirtschaftlichen Umfeld
anpassen
Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zur Aufhebung des Getreide--
gesetzes und zur Änderung des Landesversorgungsgesetzes
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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 31. März 1999 die Vernehmlassung
über die Aufhebung des Getreidegesetzes sowie über die Änderung des
Landesversorgungsgesetzes eröffnet. Die Kantone, die politischen Parteien
sowie die interessierten Wirtschaftsverbände und Organisationen können
dazu bis zum 2. Juli 1999 Stellung nehmen. Nach der Änderung des
Getreideartikels der Bundesverfassung durch Volk und Stände am 29.
November 1998 soll nun das Getreidegesetz im Rahmen der Agrarpolitik 2002
so rasch als möglich aufgehoben werden. Die Getreidepflichtlagerhaltung
wird künftig auf das Landesversorgungsrecht abgestützt.
Gleichzeitig soll die Pflichtlagerhaltung gemäss Landesversorgungsgesetz
dem veränderten wirtschaftlichen Umfeld angepasst werden: Es ist
vorgesehen, die bisherige Einfuhrbewilligungspflicht durch ein
zeitgemässeres System zu ersetzen. Damit können neben importierten
lebenswichtigen Gütern auch solche aus einheimischer Produktion der
Pflichtlagerhaltung unterstellt werden. Durch die Änderung des
Landesversorgungsgesetzes wird die seit längerer Zeit kontinuierlich
durchgeführte allgemeine Pflichtlagerreduktion, welche auch in den
kommenden Jahren konsequent weitergeführt wird, nicht betroffen.

Am 29. November 1998 haben Volk und Stände der Aufhebung des
Getreideartikels der Bun-desverfassung mit überwiegender Mehrheit
zugestimmt und den Weg für die Umsetzung der Agrarpolitik 2002 im Bereiche
der Getreideproduktion frei gemacht. Dadurch kann die vorge-sehene
einheitliche Marktordnung für Brot- und Futtergetreide eingeführt und die
Liberalisie-rung im Interesse des Produktionsstandortes Schweiz und der
inländischen Mühlenwirtschaft schrittweise bis Mitte 2001 verwirklicht
werden. Nach dem Willen des Bundesrats soll nun das Getreidegesetz
aufgehoben werden, sodass der Bund nur noch Brotgetreide der Ernten 1999
und 2000 zu festgelegten Übernahmepreisen übernehmen wird. Mit einer
Übergangsbestimmung wird dem Bund ermöglicht, ab dem 1. Juli 2001 seine
Liquidations- und Kontrollaufgaben zu Ende zu führen.
Zur Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung der Schweiz mit
Brotgetreide werden künftig die entsprechenden Pflichtlager nach den
Vorschriften des Landesversorgungsgesetzes gehalten. Damit wie schon heute
unter dem Regime des Getreidegesetzes neben Importwaren auch
Inlandprodukte zur Pflichtlagerhaltung herangezogen werden können, bedarf
es einer Anpassung des geltenden Landesversorgungsgesetzes. Dies bietet
gleichzeitig die Gelegen-heit das bestehende Importbewilligungssystem für
die gesamte obligatorische Pflichtlager-haltung durch ein modernes System
zu ersetzen, das - ähnlich wie moderne Konsumbesteue-rungssysteme - die
Lagerhaltungspflicht an das Kriterium des ersten Inverkehrbringens der
Ware knüpft. Das System der privatrechtlichen Garantiefonds zur Deckung
der Lagerkosten und des Preisrisikos wird auch künftig beibehalten. Diese
Kosten, welche in den vergangenen Jahren kontinuierlich und massiv gesenkt
werden konnten und auch künftig noch weiter deutlich sinken, werden als
eine Art Versicherungsprämie über den Produktepreis auf die Konsumentinnen
und Konsumenten überwälzt.
Durch die Aufhebung der Einfuhrbewilligungspflicht - sie ist auch
Gegenstand der Deregulie-rungsmassnahmen, die der Bundesrat zurzeit dem
Parlament vorschlägt - werden im Hinblick auf allfällige weiter gehende
Marktöffnungen im Rahmen von GATT/WTO oder der EU gün-stige
Voraussetzungen geschaffen.
Es liegt in der sicherheitspolitischen Ausrichtung des Bundesrates, durch
internationale Koopera-tion vermehrte Sicherheit zu gewinnen. Die
weltweite Öffnung der Märkte im Zuge der Glo-balisierung führt immer denn
auch mehr zur Erkenntnis, dass auch die Sicherstellung der nationalen
Versorgung für bestimmte Bereiche im internationalen Verbund gelöst werden
muss. Für den Fall, dass der Schweiz auf Grund internationaler Verträge
zur Versorgungssicherung bestimmte Verpflichtungen entstehen, wie dies
heute beispielsweise im Rahmen der Internationalen Energie-Agentur (IEA),
einer autonomen Organisation der OECD, bei einer Erdölkrise möglich wäre,
soll der Bundesrat auf Grund einer erwei-terten Kompetenz gewisse
Massnahmen nach dem Landesversorgungsgesetz ergreifen können und zwar
selbst dann, wenn die strengen gesetzlichen Voraussetzungen dazu im Inland
noch nicht erfüllt sind.
Schliesslich wird diese Gesetzesrevision zum Anlass genommen um im Rahmen
der Regie-rungs- und Verwaltungsreorganisation notwendige Anpassungen in
der Organisation der wirt-schaftlichen Landesversorgung vorzunehmen.

Bern,  6. April  1999

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
- Aufhebung Getreidegesetz: Marcel Schmid, Abteilung Verwertung, Bundesamt
für Landwirtschaft (Tel.: 031 322 26 91)
-	Änderung Landesversorgungsgesetz: Michael Eichmann, Chef Sektion
Recht, Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (Tel.: 031 322 21
58)