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"Frauenmindestquoten für Nationalratswahllisten"

Pressemitteilung

Bundesrat zur parlamentarischen Initiative
"Frauenmindestquoten für Nationalratswahllisten"

In seiner Stellungnahme zur parlamentarischen Initiative für
Frauenmindestquoten auf Nationalratswahllisten bestätigt der Bundesrat seine in
der Botschaft zur Volksinitiative "Für eine gerechte Vertretung der Frauen in
den Bundesbehörden (Initiative 3. März)" eingenommene Haltung, wonach auf einen
direkten oder indirekten Gegenentwurf zu diesem Volksbegehren zu verzichten
ist.

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats hatte am 27. August 1998 mit
einer parlamentarischen Initiative verlangt, dass für die Dauer von drei
Nationalratswahlen jede teilnehmende Gruppierung mindestens einen Drittel
Kandidaturen von Frauen portieren solle.

Der Bundesrat steht der Massnahme skeptisch gegenüber: Wo der politische Wille
vorhanden ist, stehen jeder Partei weiter gehende Förderungsmassnahmen zu
Gunsten von Frauen zur Verfügung, welche die Freiheit der Wählerschaft nicht
beeinträchtigen (z.B. Einräumung von Listenspitzenplätzen, gezielte
Vorkumulation). Bereits 1995 waren 34,9 % aller für den Nationalrat
Kandidierenden Frauen.

In seiner Stellungnahme wirft der Bundesrat auch die Frage der allfälligen
Inkraftsetzung von Frauenmindestquoten bereits für die Nationalratswahlen vom
Oktober 1999 auf. Es wäre nach seiner Ansicht rechtlich unzulässig, die
Behandlungsfrist für die Volksinitiative "Für eine gerechte Vertretung der
Frauen in den Bundesbehörden (Initiative 3. März)" um ein Jahr bis zum 20. März
2000 zu verlängern, um bei den Nationalratswahlen mit den Frauenmindestquoten
gemäss der parlamentarischen Initiative Erfahrungen zu sammeln. Dagegen könnte
die Behandlungsfrist für die Volksinitiative verlängert werden, wenn die
Bundesversammlung die parlamentarische Initiative als indirekten Gegenvorschlag
zur Volksinitiative behandeln und diesen am 20. März 1999 immer noch beraten
würde.

Schweizerische Bundeskanzlei
Informationsdienst

9.9.1998

Für telefonische Auskünfte
Hans-Urs Wili,
Sektion politische Rechte, Bundeskanzlei,
Tel. 031 322 37 49