Schweizerische Supervisoren und Wahlbeobachter beteiligen sich an den allgemeinen Wahlen in Bosnien-Herzegowina
EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN Bern, 8. September 1998
Pressemitteilung
Schweizerische Supervisoren und Wahlbeobachter beteiligen sich an den
allgemeinen Wahlen in Bosnien-Herzegowina
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Heute reisen acht schweizerische Wahlbeobachterinnen und -beobachter
nach Sarajewo im Hinblick auf die Überwachung der allgemeinen Wahlen,
die am 12. und 13. September 1998 in Bosnien-Herzegowina stattfinden
werden. Eine aus acht Supervisoren zusammengesetzte Delegation begab
sich bereits am 5. September 1998 nach Sarajewo zur Vorbereitung und
Durchführung der Wahlen.
Diese Mission steht unter der Schirmherrschaft des Büros für
Demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR), einem 1992 von
der OSZE geschaffenen Instrument der Präventivdiplomatie, mit Sitz in
Warschau, das die Koordination der 150 Wahlbeobachter wahrnimmt. Die
2475 Supervisoren stehen im direkten Einsatz des OSZE-Sekretariates in
Wien.
Das Dayton-Abkommen vom 14. Dezember 1995 hat das Ende des 1992 in
Ex-Jugoslawien ausgebrochenen Konfliktes besiegelt. Seit 1996 nimmt die
Schweiz nun zum vierten Mal an einer internationalen
Wahlbeobachtermission zugunsten des Demokratieprozesses in
Bosnien-Herzegowina teil. Mit dieser Beteiligung bezeugt die Schweiz
ihr Engagement gemäss der im Bericht des Bundesrates zur Aussenpolitik
der 90er Jahre festgehaltenen Prinzipien der Wahrung und Förderung von
Sicherheit und Frieden sowie der Förderung von Menschenrechten, der
Demokratie und des Rechtsstaates.