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REVISION DES HOCHSCHULFÖRDERUNGSGESETZES:DIE ERGEBNISSE DES VERNEHMLASSUNGSVERFAHRENS FLIESSEN EIN IN EIN NEUES "UNIVERSITÄTSFÖRDERUNGSGESETZ

REVISION DES HOCHSCHULFÖRDERUNGSGESETZES:
DIE ERGEBNISSE DES VERNEHMLASSUNGSVERFAHRENS FLIESSEN EIN IN EIN NEUES
"UNIVERSITÄTSFÖRDERUNGSGESETZ"
Der Bundesrat hat Kenntnis genommen vom Ergebnis des
Vernehmlassungsverfahrens, das in der ersten Jahreshälfte zum Entwurf eines
revidierten Hochschulförderungsgesetzes durchgeführt worden war. Er hat in
der Folge das Eidgenössische Departement des Inneren damit beauftragt, die
Vernehmlassungsergebnisse in ein neues Universitätsförderungsgesetz
einfliessen zu lassen.
Bereits in der "Botschaft über die Förderung der Wissenschaft in den Jahren
1996-1999" hatte der Bundesrat eine Überprüfung der bestehenden
hochschulpolitischen Strukturen auf gesamtschweizerischer Ebene und der
gesetzlichen Grundlagen der Hochschulpolitik des Bundes in Aussicht
gestellt. Ziel der Überprüfung sollte die Schaffung organisatorischer und
rechtlicher Voraussetzungen für die Entwicklung einer partnerschaftlichen
Hochschulpolitik von Bund und Kantonen.
Da das Schweizer Hochschulwesen nur teilweise Bundessache ist, obliegt die
Weiterentwicklung eines zukunftsgerichteten und leistungsfähigen
schweizerischen Hochschulwesens zu einem guten Teil den Kantonen. Ein
zunehmend verschärfter Standortwettbewerb, steigende Studentenzahlen sowie
angespannte öffentliche Finanzen machen jedoch die Kooperation und
Aufgabenteilung im gesamten Hochschulbereich zu einem immer wichtiger
werdenden Thema und stellen bezüglich der Entwicklung von Gesamtstrategien
gesteigerte Anforderungen an Bund und Kantone.
Vor diesem Hintergrund gelangte im Dezember 1997 der Entwurf eines
revidierten Hochschulförderungsgesetzes (HFG) in die Vernehmlassung. Der
Gesetzesentwurf bestand im wesentlichen aus drei Teilen. In einem ersten
Teil wurden Grundsätze einer gesamtschweizerischen Zusammenarbeit im
Hochschulbereich geregelt, in einem zweiten Teil wurden die
Förderungsmassnahmen - im speziellen die Finanzhilfen - bestimmt und ein
dritter Teil enthielt Vorschläge für eine Neustrukturierung der
hochschulpolitischen Organe im universitären Bereich, namentlich der
Schweizerischen Hochschulkonferenz.
Die allgemeine Stossrichtung des Gesetzes wurde von den Kantonen (speziell
den Universitätskantonen) und den Bundesratsparteien grundsätzlich bejaht.
Besonders hervorgehoben wurde die Notwendigkeit der Schaffung von Grundlagen
für eine gesamtschweizerisch koordinierte, universitäre Hochschulpolitik,
der besseren Eingliederung der beiden Eidgenössischen Technischen
Hochschulen (ETH) in das schweizerische Hochschulsystem sowie die die
Neuordnung der Finanzierungsinstrumente.
Weiteres Vorgehen
Der Bundesrat beauftragte das EDI, den Gesetzesentwurf aufgrund der
Vernehmlassungsergebnisse in folgendem Sinne zu überarbeiten. Der
Gesetzesentwurf soll den Veränderungen in der schweizerischen
Hochschulpolitik Rechnung tragen und von den zunehmend autonomeren
universitären Hochschulen ausgehen, die miteinander im Wettbewerb stehen,
die aber im Rahmen eines Hochschulnetzes in vielen Bereichen untereinander
und mit den Fachhochschulen zusammenarbeiten. Aus der Sicht des Bundes sind
dabei unter anderem folgende Anliegen von besonderer Bedeutung:
? Gesamtsicht und Vernetzung des gesamten Tertiärbereichs (Hochschulen,
Universitäten, Fachhochschulen),
? Herstellung von Transparenz (kontinuierliche Selbstevaluation der
zunehmend autonomeren Universitäten, Verwendung einer einheitlichen Kosten-
und Leistungsrechnung, Schaffung von Instrumenten der Qualitätssicherung),
? Vereinfachung der Organisationsstrukturen,
? neue Schweizerische Universitätskonferenz mit Entscheidungskompetenzen für
eine wirksamere Zusammenarbeit.
Der Bundesrat beabsichtigt, den Entwurf für ein neues
Universitätsförderungsgesetz (UFG) den eidgenössischen Räten im Rahmen der
"Botschaft zur Förderung der Bildung, Forschung und Technologie in den
Jahren 2000-2003" am Ende dieses Jahres zu unterbreiten.
EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Esther Garke, Bundesamt für Bildung und Wissenschaft, Sektion
Hochschulwesen, Tel. 031 / 322 96 72