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Vergessene Pensionskassenguthaben:Bundesrat will zentrale Meldestelle einführen

Medienmitteilung 21. September 1998

Vergessene Pensionskassenguthaben:
Bundesrat will zentrale Meldestelle einführen

Mit einer zentralen Meldestelle in der beruflichen Vorsorge will der
Bundesrat das Problem der "vergessenen Guthaben" in der beruflichen Vorsorge
lösen. Diese Meldestelle soll es in Zusammenarbeit mit der Zentralen
Ausgleichsstelle der AHV ermöglichen, offene Gut-haben an berechtigte
Personen im In- und Ausland auszubezahlen. Gleichzeitig soll sie
An-laufstelle für Versi-cherte sein, und es ihnen erleichtern, mit einer
Vor-sorge- oder Freizügigkeitsein-richtung in Kontakt zu treten, die
möglicherweise ein Guthaben für sie führt.

In den letzten Monaten ist immer wieder das Thema der vergessenen Konten in
der beruflichen Vorsorge von ehemals in der Schweiz tätigen ausländischen
Arbeitneh-merinnen und Arbeitnehmern diskutiert worden. Die Folge waren
nicht nur parlamen-tarische Vorstösse sondern auch  diplomatische
Interven-tionen. Wie gross das Pro-blem tatsächlich ist, ist auch in
Fachkreisen um-stritten. Der Bundesrat ist aber der Ansicht, dass der
Schweiz und den Einrichtungen der berufli-chen Vorsorge eine
Für-sorgepflicht für die Versicherten im In- oder Aus-land zukommt. Wer
Beiträge an eine Pensionskasse bezahlt hat, soll auch die ihm gesetzlich
oder re-glementarisch zuste-henden Leistungen beziehen können.

Eine effiziente und kostengünstige Lösung
Bereits heute unternehmen einzelne Pensionskassen sowie das Bundesamt für
So-zial-versicherung grosse Anstrengungen zur Identifikation von Personen
mit "verges-senen Guthaben". Mangels einer ausreichenden Datengrundlage sind
diese Abklä-rungen allerdings sehr aufwendig und damit kostspielig. Der
Bundesrat schlägt da-her eine Änderung des Freizügigkeitsgesetzes vor, um
ein Verfahren einzu-führen, wel-ches eine informatikgestützte Bearbeitung
der Gesuche von Personen aus dem In- und aus dem Ausland ermöglicht.
Personen, die sich im schweizerischen Rentenalter befinden und ihre
Pensionskas-senguthaben noch nicht abgerufen haben, sollen künftig von den
entsprechenden Institutionen (Vorsorgeeinrichtungen, sowie Einrichtungen,
welche Freizügigkeits-konti oder -policen führen) einer neu zu schaffende
Zentralstelle 2. Säule gemeldet werden. Diese versucht zusammen mit der
Zentralen Ausgleichkasse (ZAS) über das Rentenregister der AHV die Adressen
der Berechtigten zu eruieren. Das erlaubt es in der Folge den betroffenen
Pensionskassen oder Freizügigkeitseinrichtungen, mit den Versicherten im In-
und Ausland in Kontakt zu treten.
Bei der Zentralstelle 2. Säule soll ausserdem ein Register geführt werden,
das jene Versi-cherten erfasst, zu denen der Kontakt seitens der
Pensionskassen und übrigen
 Ein-richtungen der beruflichen Vorsorge abgebrochen ist. Derart kann die
Zentral-stelle auch Versicherten, die nicht im Rentenalter sind, auf Anfrage
mitteilen, welche Ein-richtung möglicherweise ein Konto für sie führt.
Die Aufgabe der Zentralstelle für die berufliche Vorsorge soll vom
Sicherheitsfonds übernommen werden.  Der Sicherheitsfond ist bereits heute
Garant für Pensionskas-senleistungen der Versicherten:  So springt er bei
Zahlungsunfähigkeit von Pensi-onskassen ein und sorgt dafür, dass die
Versicherten zu ihrem Geld kommen. Finan-ziert wird die Zentralstelle durch
die Beiträge der Vorsorgeeinrichtungen an den Si-cherheitsfond. Angesichts
der bescheiden Kosten (500'000 Franken Investitionen, zwischen 500'000 und
einer Million Franken Betriebskosten) ist keine Erhöhung der Beiträge an den
Sicher-heitsfond nötig.

Rasche Realisierung
Der Bundesrat möchte die Zentralstelle 2. Säule so rasch als möglich
einsetzen. Er beantragt daher dem Parlament, das Geschäft in der
Dezembersession 1998 in bei-den Kammern zu beraten, damit die Änderung des
Freizügigkeitsgesetzes auf den
1. April 1999 in Kraft gesetzt werden kann.

 EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
 Presse- und Informations-dienst

Auskünfte: Bundesamt für Sozialversicherungen
 Jürg Brechbühl, Tel. 031/322 90 61 (d)
Leiter des Direktionsstabes
Office fédéral des assurances sociales
Erika Schnyder, Tel 031/322 91 86  (f/i)
Cheffe de la section droit et législation,
Division prévoyance professionelle

Beilagen: Botschaftsentwurf samt Gesetzestext