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Frage des Landeverbots für jugoslawische Fluggesellschaften

Mündliche Information durch Vizekanzler Casanova

Der Bundesrat hat heute über die Frage des Landeverbots für jugoslawische
Fluggesellschaften gesprochen. Bereits am 1. Juli hatte er beschlossen, das von
der EU beschlossene Landeverbot für jugoslawische Gesellschaften mitzutragen,
sofern die Massnahme grundsätzlich von allen EU-Staaten vollzogen würde.

Der Bundesrat stellte heute fest, dass die Umsetzung der Massnahme innerhalb
der EU uneinheitlich erfolgt. Es besteht somit zur Zeit kein Grund, die
EU-Sanktionen mitzutragen. Allerdings wird das Bundesamt für Zivilluftfahrt
künftige Gesuche der jugoslawischen Gesellschaft JAT um zusätzliche Flüge oder
um Erhöhung der Kapazität bis auf weiteres ablehnen. Durch dieses Einfrieren
der bisherigen Kapazitäten der JAT will der Bundesrat vermeiden, dass die
EU-Massnahmen, soweit sie vollzogen werden, unterlaufen werden.

Die Swissair und die JAT betreiben heute pro Woche je sieben Hin- und Rückflüge
zwischen Zürich und Belgrad. Die Kündigungsfrist für das entsprechende
Luftverkehrsabkommen beträgt 12 Monate.

16.9.1998