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Status des Internationalen Olympischen Komitees (IOK) in der Schweiz

Pressemitteilung				  Bern, 16. September 1998

Status des Internationalen Olympischen Komitees (IOK) in der Schweiz

Der Bundesrat hat gestützt auf Artikel 102, Ziffer 8 der Bundesverfassung
beschlossen, den in einer bundesrätlichen Verfügung von 1981 festgelegten
Status des IOK in der Schweiz zu verbessern. Damit reagiert er auf ein Gesuch,
das vom IOK erstmals im Dezember 1994 gestellt wurde. Die Massnahmen zugunsten
des IOK und des Olympischen Museums sehen namentlich eine umfassende Befreiung
von der Mehrwertsteuer vor, was die finanziellen Beziehungen zwischen dem IOK
und den internationalen Föderationen betrifft. Dabei geht es um Einnahmen aus
der Nutzung von Rechten, einschliesslich der Rechte zur Ausstrahlung von
Fernsehaufzeichnungen der Olympischen Spiele. Dieser Entscheid hat auch für
die Einnahmen aus den Olympischen Spielen von Atlanta und Nagano Gültigkeit.

Durch diesen Entscheid wird der Entwicklung des IOK seit 1981 und insbesondere
den von ihm übernommenen universellen Aufgaben Rechnung getragen. Das IOK
spielt heute eine ausserordentliche und einzigartige Rolle in einem zentralen
Bereich der internationalen Beziehungen. Der Bundesrat misst insbesondere der
Präsenz des IOK in der Schweiz, das seit 1915 in unserem Lande ansässig ist,
sowie der Domizilierung zahlreicher internationaler Sportföderationen auf
unserem Hoheitsgebiet sehr grosser Bedeutung zu.

In Bezug auf die Freistellung von der Mehrwertsteuer ist der Entscheid des
Bundesrates bis zum Inkrafttreten des Mehrwertsteuergesetzes befristet. Der
Bundesrat hat der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates
bereits den Vorschlag gemacht, eine entsprechende Norm in das Gesetz
einzufügen.

Der Bundesrat hofft, dass die durch diesen Entscheid erreichten Verbesserungen
des Status des IOK diesem erlauben werden, seine Tätigkeit für den Sport im
allgemeinen und für den Spitzensport im besonderen unter den bestmöglichen
Bedingungen fortzusetzen.

Zusätzliche Informationen erteilt auf Anfrage Botschafter Mathias Krafft,
Direktor der Direktion für Völkerrecht, Tel. Nr. 031/ 322 30 61; Dr. Heinz
Keller, stv. Chef Hauptabteilung Mehrwertsteuer, Tel. 031/ 325 77 40; Thomas
Helbling, Persönlicher Mitarbeiter des Departementschefs VBS, Tel. 031/ 323 31
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