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Expertentreffen über generelle Fragen der Anwendung der Vierten Genfer Konvention von 1949 zum Schutz der Kriegsopfer

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN		         Bern, 27. Oktober 1998

Pressemitteilung

Expertentreffen über generelle Fragen der Anwendung der Vierten Genfer
Konvention von 1949 zum Schutz der Kriegsopfer
Genf, 27.-29. Oktober 1998

Auf Einladung der Schweiz als Depositarstaat der Genfer Konventionen  von 1949
findet vom 27.bis zum 29. Oktober 1998 im internationalen Konferenzzentrum in
Genf ein Expertentreffen der Vertragsparteien der Vierten Genfer Konvention
statt. Das Treffen hat zum Ziel, Probleme genereller Natur bei der Anwendung
der Konvention zu identifizieren und zu analysieren, sowie gegebenenfalls
Möglichkeiten zu erörtern, wie die Anwendung der Vorschriften der Konvention
verbessert werden könnte.

Eingedenk mehrerer von der Generalversammlung der Vereinten Nationen
verabschiedeten Resolutionen führte die Schweiz als Depositarstaat der Genfer
Konventionen ausgedehnte Konsultationen mit den Vertragsparteien, welche zu
zwei Massnahmen führten. Zum einen brachte im Juni 1998 ein Treffen in Genf
unter schweizerischem Vorsitz und im Beisein des Internationalen Komittees vom
Roten Kreuz israelische und palästinensische Experten zusammen, welche
wichtige Probleme im Zusammenhang mit der Anwendung der Konvention in den
besetzten Gebieten erörterten.

Zum anderen findet nun ein Expertentreffen sämtlicher Vertragsparteien der
Vierten Genfer Konvention statt, welches eine Auslegeordnung von allgemeinen
Problemen bei der Anwendung der Konvention zum Inhalt haben wird und Ideen
genereller Natur zur Verbesserung der Anwendung der Konvention erörtern soll.
Regionale oder länderspezifische Fragen stehen nicht zur Diskussion.

Die Arbeiten des Treffens werden in drei Hauptthemen aufgegliedert:
· Identifikation und Analyse von Problemen im Zusammenhang mit dem Schutz der
Zivilbevölkerung bei Kriegshandlungen
· Identifikation und Analyse von Problemen im Zusammenhang mit dem Schutz der
Zivilbevölkerung in besetzten Gebieten
· Gedankenaustausch über allfällige Massnahmen zur Lösung der identifizierten
Probleme.

Das Treffen steht unter dem Vorsitz von Botschafter Walter B. Gyger, Ständiger
Vertreter der Schweiz bei den internationalen Organisationen in Genf.

Die Ergebnisse des Expertentreffens werden in einem Bericht des Vorsitzenden
zusammengefasst, der anschliessend den Vertragsparteien und dem
Generalsekretär der Vereinten Nationen zugestellt wird.

Die vier Genfer Konventionen von 1949 sind die bedeutendsten Quellen des
humanitären Völkerrechts; sie sind inzwischen für 188 Staaten verbindlich. Die
4. Konvention behandelt den Schutz von Zivilpersonen, die der Gewalt einer
Konfliktspartei ausgesetzt sind. Die Zusatzprotokolle von 1977 befassen sich
einerseits mit dem Schutz von Opfern internationaler bewaffneter Konflikte,
andererseits mit dem Schutz von Opfern nicht internationer befwaffneter
Konflikte.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Botschafter Peter Vogler, Tel. 022/ 791 97
13 oder 022/ 791 97 11, gerne zur Verfügung.

PRESSEROHSTOFF

Expertentreffen über allgemeine Fragen der Anwendung der Vierten Genfer
Konvention

Die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle

1949 verabschiedeten die Vertreter von 48 Staaten die vier Genfer
Konventionen. Die Konferenz fand auf Einladung der Schweiz als Depositarstaat
der Rotkreuzkonventionen statt. Die Genfer Konventionen sind die bedeutendste
Quelle des humanitären Völkerrechts. Sie sind heute für 188 Staaten
verbindlich. Die ersten drei Konventionen behandeln klassische Themen: den
Schutz Verwundeter und Kranker, Schiffbrüchiger und Kriegsgefangener. Die
vierte Konvention schnitt ein Thema an, welches damals neu war: Den Schutz von
Zivilpersonen, welche der Gewalt der Konfliktparteien ausgesetzt sind. Sie
beinhaltet auch Bestimmungen über die Behandlung von Personen unter
Freiheitsentzug, Kollektivstrafen und die Verschiebung von Bevölkerungen.

Die Konventionen wurden 1977 durch zwei Protokolle vervollständigt, wiederum
auf Einladung der Schweiz als Depositarstaat. Das erste Protokoll befasst sich
mit dem Schutz von Opfern internationaler bewaffneter Konflikte und ist heute
für 152 Staaten verbindlich. Das zweite bezieht sich auf den Schutz von Opfern
nicht internationaler bewaffneter Konflikte und wurde von 144 Staaten
ratifiziert.

Vorgeschichte des Expertentreffens

1997 und 1998 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen in
Sondersession mehrere Resolutionen über die durch Israel besetzten Gebiete.
Darin regte sie auch an, dass die Vertragsstaaten der Genfer Konventionen eine
Konferenz über die Anwendung der Vierten Konvention in den besetzten Gebieten
einberufen. Als Depositarstaat der Genfer Konventionen wurde die Schweiz
eingeladen, für die Vorbereitung einer solchen Konfererenz ein Expertentreffen
einzuberufen.

Die Schweiz war grundsätzlich dazu bereit, einen Beitrag zur wirksamen
Verbesserung der Anwendung der Vierten Genfer Konvention zu leisten,
allerdings unter drei wichtigen Voraussetzungen: Erstens sollte eine
Verpolitisierung des humanitären Völkerrechts vermieden werden, zweitens
sollte Hand in Hand mit dem Friedensprozess vorgegangen werden und drittens
sollte die Teilnahme der direkt betroffenen Parteien sichergestellt sein.

Nach ausführlichen Konsultationen mit den Vertragsparteien der Konvention
schlug die Schweiz ein zweigleisiges Vorgehen vor: Zum einen brachte sie im
Juni in Genf israelische und palästinensische Experten zusammen, um im Beisein
des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) konkrete Probleme der
Anwendung der Konvention in den besetzten Gebieten zu diskutieren. Ein
weiteres Treffen in diesem Rahmen ist vorgesehen. Als zweites schlug die
Schweiz vor, ein informelles Expertentreffen über allgemeine Problem der
Anwendung der Konvention einzuberufen. Dieses Vorgehen fand breiteste
Unterstützung unter den Vertragsparteien. Sie wurden deshalb von der Schweiz
zum Expertentreffen vom  27. - 29. Oktober 1998 eingeladen.

Das Expertentreffen vom 27.-29. Oktober 1998

Das Treffen wird wie folgt gegliedert sein :

· Identifikation und Analyse von Problemen im Zusammenhang mit der
Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten
· Identifikation und Analyse von Problemen in Zusammenhang mit dem Schutz der
Zivilbevölkerung in besetzten Gebieten.
· Allfällige Massnahmen zur Lösung der identifizierten Probleme.

Von Bedeutung ist dabei, dass am Treffen ausschliesslich Probleme genereller
Natur behandelt werden. Länderspezifische oder regionale Themen stehen dabei
nicht zur Diskussion.

Das Treffen steht unter dem Vorsitz des ständigen Vertreters der Schweiz bei
den internationalen Organisationen in Genf, Botschafter Walter B. Gyger.

Das Treffen ist informell und nicht öffentlich. Es sollen weder Beschlüsse
gefasst noch verbindliche Texte ausgehandelt werden. Die Ergebnisse der
Identifikaton der Probleme, ihrer Analyse und der Diskussion von
Lösungsansätzen werden in einem Bericht des Vorsitzenden zusammengefasst,
welcher anschliessend den Vertragsparteien und dem Generalsekretär der
Vereinten Nationen zugestellt wird.