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Obligatorische Unfallversicherung: Teuerungszulage von 0,5% für die Rentnerinnen und Rentner per 1. Januar 1999

Medienmitteilung 25. November 1998

Obligatorische Unfallversicherung: Teuerungszulage von 0,5% für die
Rentnerinnen und Rentner per 1. Januar 1999

Der Bundesrat hat eine Teuerungszulage von 0,5% der bisherigen Rente für die
Be-zügerinnen und Bezüger von Invaliden- und Hinterlassenenrenten der
obligatori-schen Unfallversicherung ab 1. Januar 1999 beschlossen. Er trägt
damit der Anpas-sung der Renten der Alters- und Hinterlassenenversicherung
(AHV) auf den glei-chen Zeitpunkt Rechnung.
Seit der Änderung des Unfallversicherungsgesetzes vom 13. Dezember 1991
werden die Renten der obligatorischen Unfallversicherung auf den gleichen
Zeitpunkt wie die Renten der AHV der Teuerung angepasst. Die Anpassung
betrifft grundsätzlich alle bestehenden Renten, einschliesslich jener, die
von der Schweizerischen Unfall-versicherungsanstalt (SUVA) nach altem Recht
ausgerichtet werden (also Renten, die vor 1984 zum ersten Mal ausgerichtet
wurden).
Für Renten, die erstmals nach der letzten Teuerungsanpassung - also nach dem
1. Januar 1997 - ausgerichtet wurden, gelten folgende Teuerungsanpassungen:

Unfalljahr Teuerungszulagen in Prozent
 der Rente
_________________________________________________________
1994 ......................................... 3,1
1995 ......................................... 1,0
1996 ......................................... 0,5
1997 ......................................... 0,1
1998 ......................................... 0,0

 EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
 Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Tel. 031 322 90 87
 Peter Schlegel, Sektionschef
 Sektion Unfallversicherung und  Unfallverhütung
 Bundesamt für Sozialversicherung

Beilage: Verordnung 99