Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Offizieller Arbeitsbesuch des israelischen Premierministers Benjamin Netanyahu in Bern, 25. November 1998

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN	Bern, 24. November 1998

Pressemitteilung

Offizieller Arbeitsbesuch des israelischen Premierministers Benjamin
Netanyahu in Bern, 25. November 1998
_____________________________________________________________

Bundespräsident Flavio Cotti und die Bundesräte Adolf Ogi und Pascal
Couchepin empfangen am 25. November 1998 in Bern den israelischen
Premierminister Benjamin Netanjahu zu einem offiziellen Arbeitsbesuch.

Gesprächsthemen während des Besuches in Bern sind die bilateralen
Beziehungen zwischen der Schweiz und Israel, der Friedensprozess im
Nahen Osten und Wirtschaftsbeziehungen zwischen den beiden Ländern.

Anlässlich dieses Besuches wird ein israelisch-schweizerisches Abkommen
zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen paraphiert werden.

Der Besuch findet im Kontext eines von der Schweizerischen Zentrale für
Handelsförderung (OSEC) in Zürich organisierten
schweizerisch-israelischen Wirtschaftsforums statt. Der israelische
Premierminister trifft in Bern auch mit schweizerischen und
israelischen Wirtschaftsvertretern zusammen.

Eine Pressekonferenz findet um 15.40 Uhr im Bernerhof (Spiegelsaal)
statt. Die Medienschaffenden haben sich spätestens 90 Minuten vor dem
Beginn der Pressekonferenz einzufinden.

Aus Sicherheitsgründen müssen sich alle Journalisten für diese
Veranstaltung bei Information EDA akkreditieren. Das entsprechende
Formular wurde verschickt. Weitere Formulare erhalten Sie unter der
Telefonnummer 031.322 35 58. Die üblichen Bundeshaus-Badges sind nicht
gültig.

 EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN	Bern, 24. November 1998

BILATERALE BEZIEHUNGEN SCHWEIZ - ISRAEL

Die bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und Israel sind
traditionell gut, intensiv und vielfältig. In den letzten Monaten haben
zuerst die Affäre der Mossad-Agenten vom Februar 1998 und dann die
zweideutige Haltung Israels hinsichtlich der Problematik "Schweiz -
Zweiter Weltkrieg" einen Schatten auf die Qualität dieser Beziehungen
geworfen.

Die Stellungnahme der Schweiz betreffend die verschiedenen Aspekte der
Situation im Nahen Osten wie beispielsweise die von Israel besetzten
palästinensischen Gebiete, Ost-Jerusalem und die annektierten
Golan-Höhen, die Besetzung von Süd-Libanon sowie die Anwendbarkeit der
4. Genfer Konvention von 1949 in den von Israel besetzten Gebieten ist
ebenfalls klar umrissen und in Israel bekannt.

Der Besuch Israels durch Bundespräsident Flavio Cotti vom 17.-19 Mai
1998 erlaubte es, die verschiedenen Fragen zu erörtern und die
politischen und wirtschaftlichen Verbindungen zu stärken, die für beide
Länder von Bedeutung sind.

Darüber hinaus dürfen die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen als
hochentwickelt bezeichnet werden. Sie spielen sich im Rahmen des
Freihandelsabkommens zwischen der EFTA und Israel über die industrielle
Produktion, verarbeitete Landwirtschaftsprodukte und Meeresprodukte ab,
das seit dem 1. Januar 1993 in Kraft ist.

Zieht man die Edelsteine und Edelmetall in Betracht - sie sind für 64%
der Schweizer Ausfuhr und 30% der Einfuhr aus Israel verantwortlich -
dann ist Israel für die Schweiz zum Hauptexportmarkt in der Region
Naher Osten und Nordafrika (MENA) geworden.

Handelsbilanz aus Schweizer Sicht
(in Mio. SFr.)

	Ausfuhr	Einfuhr
1994:	1'163	359
1995:	   969	343
1996:	1'235	273
1997:	1'357	314

Die schweizerischen Investitionen in Israel haben seit dem Beginn des
Friedensprozesses im Nahen Osten zugenommen. Unternehmen wie z.B.
Nestlé, Asea Brown Boveri, Ares Serono, Mövenpick, Swiss Re und
Schindler zählen zu den bedeutendsten schweizerischen Investoren in
Israel. Enge Beziehungen haben sich auch in anderen Sektoren
entwickelt, so beispielsweise auf dem Gebiet der Spitzentechnologien
(Biotechnologie, Telekommunikation usw.), des Tourismus, der Kultur und
der Zusammenarbeit im Rüstungswesen. Die Verlangsamung des
Friedensprozesses seit 1997 hat auf die Industrieprogramme und die
Dienstleistungen der schweizerischen Unternehmungen indes eine
Bremswirkung ausgeübt.

 EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN	Bern, 24. November 1998

HALTUNGEN DER SCHWEIZ IM ISRAELISCH-ARABISCHEN KONFLIKT

1.	Der Bundesrat (BR) hat wiederholt die Ansicht geäussert, dass
jegliche Lösung der Probleme im Nahen Osten die folgenden zentralen
Gegebenheiten in Betracht ziehen müsste:

-	das Existenzrecht Israels und sein Recht auf Sicherheit
innerhalb international anerkannter Grenzen,
-	das Recht der palästinensischen Bevölkerung auf die
Selbstbestimmung ihrer Zukunft.

	In diesem Sinne muss der in Resolution 242 und 338 des
UNO-Sicherheitsrats implizierte Austausch von "Land gegen Frieden" als
Grundlage jeglicher Friedensfindung dienen.

	Der BR ist der Meinung, dass der Libanon seine territoriale
Integrität vollumfänglich zurückerlangen muss und dass die politische
Souveränität und Unabhängigkeit dieses Landes in Übereinstimmung mit
Resolution 425 des Sicherheitsrats strikte zu respektieren seien.

2.	Der BR hat seit dem Konflikt von 1967 die Gewaltanwendung
bedauert, sämtliche terroristische Akte entschieden verurteilt und das
im Völkerrecht verankerte Prinzip der Illegalität der gewaltsame
Aneignung von Territorien aufs Neue bekräftigt.

	In dieser Hinsicht stellt die Ausdehnung der israelischen
Staatshoheit auf den Ostteil Jerusalems im Jahre 1980 sowie auf die
Golan-Höhen im Jahren 1981 einen unannehmbaren unilateralen Akt dar.

	Gleichzeitig möchte der BR an den Wert erinnern, den er der
Einhaltung der Genfer Konventionen von 1949 und namentlich der
Anwendung der 4. Konvention beimisst. In diesem Sinne vertritt er die
Ansicht, dass insbesondere die israelische Besiedlung der besetzten
Gebiete eine Verletzung der 4. Konvention darstellt.

3.	Der BR gewährt dem im Dezember 1991 in Madrid begonnenen
Friedensprozess seine volle Unterstützung.

Im September 1993 nahm der BR mit Befriedigung Kenntnis von der
zwischen Israel und der PLO unterzeichneten Grundsatzerklärung
(Declaration of Principles on Interim Self-Gorvernment Arrangements),
so wie er vom im Mai 1994 unterzeichneten Gaza-Jericho-Abkommen mit
Befriedigung Kenntnis nahm. Er ist der Meinung, dass diese Vereinbarung
ein zusätzlicher historischer Schritt in Richtung einer dauerhaften,
umfassenden und gerechten Lösung des israelisch-arabischen Konflikts
darstellt.

Im Oktober 1994 nahm der BR vom zwischen Jordanien und Israel
abgeschlossenen Friedensabkommen Kenntnis. Er hält dafür, dass es sich
um einen bedeutenden Fortschritt in der friedlichen Lösung des
Konfliktes handelt, welcher den Nahen Osten seit mehreren Jahrzehnten
erschüttert.

Das EDA begrüsst die Unterzeichnung des Abkommens von Wye River vom 23.
Oktober 1998. Dieses Abkommen signalisiert anderthalb Jahre nach der
Hebron-Vereinbarung vom 15. Januar 1997 eine echte Wiederaufnahme des
Friedensprozesses zwischen Israel und den Palästinensern. Das EDA
hofft, dass das Wye-Abkommen einen ersten Schritt in Richtung einer
Lösung darstellt, welche an die vorgängig abgeschlossenen
Vereinbarungen anschliesst, sämtliche Parteien befriedigt und es allen
in diesen Gebieten lebenden Menschen gestattet, miteinander in Würde,
Sicherheit und Wohlstand zu leben.

4.	Die Schweiz beteiligt sich am Friedensprozess durch ihren
aktiven Beitrag in verschiedenen Bereichen, insbesondere im
multilateralen Rahmen:

-	Im Mai 1995 in Montreux bezeichnete die Steuergruppe des
multilateralen Friedensprozesses die Schweiz als "Hirten" der
menschlichen Dimension des multilateralen Friedensprozesses. Das der
Schweiz anvertraute Mandat besteht darin, im Rahmen der fünf
Arbeitsgruppen die zivilen, politischen, sozialen, wirtschaftlichen und
kulturellen Rechte sowie die zwischenkulturelle Verständigung zu
fördern.

-	Seit Februar 1997 beteiligt sich die Schweiz an der Temporary
International Presence in Hebron (TIPH), und zwar mit einem aus neun
Delegierten bestehenden Kontingent.

-	Mit der Gewährung beträchtlicher Mittel leistet die Schweiz
einen Beitrag an die Bestrebungen der internationalen Gemeinschaft zur
Entwicklung der Region und namentlich der palästinensischen Gebiete
(1994-1998: 60 Mio. SFr.).