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CONFOEDERATIO HELVETICA
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Anpassung der Leistungen der Militärversicherung (MV)


Der Bundesrat hat beschlossen, die Renten der Militärversicherung auf den 1.
Januar 1999 an die Lohn- und Preisentwicklung anzupassen. Damit wird der
gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen, mit der AHV/IV-Rentenanpassung
Schritt zu halten.
Die Renten der noch nicht im AHV-Rentenalter stehenden Versicherten der MV
und der Ehegatten und Waisen der Verstorbenen, die am 31. Dezember 1998 das
AHV-Rentenalter noch nicht erreicht hätten, werden um 1,0 Prozent erhöht,
sofern die Rente 1996 oder früher festgesetzt wurde. Renten mit Spruchjahr
1997 werden um 0,6 Prozent erhöht.
Die Renten der der im AHV-Rentenalter stehenden Versicherten sowie die
Eltern-, Geschwister- und Grosselternrenten werden um 1,0 Prozent erhöht,
sofern die Rente 1996 oder früher festgesetzt wurde. Renten mit Spruchjahr
1997 werden um 0,4 Prozent erhöht.
Der Höchstbetrag des versicherten Jahresverdienstes für die Festsetzung des
Taggeldes und der Renten beträgt neu 123'267 Franken.
Der Jahresrentenansatz für die Festsetzung der Integritätsschadenrenten wird
auf 30'618 Franken erhöht.
Mit der Anpassung werden die Renten der Versicherten der MV, die das
AHV-Rentenalter noch nicht erreicht haben, an den Stand des
Nominallohnindexes von 1930 Punkten (Juni 1939 = 100) angeglichen. Für alle
auf unbestimmte Zeit festgesetzten Renten gilt die Teuerung bis zum Stand
des Landesindexes der Konsumentenpreise von 104,4 Punkten (Mai 1993 = 100)
als ausgeglichen.
Die Mehrkosten für die Anpassung der Renten der Militärversicherung betragen
ca. 1,6 Mio. Franken. Im Jahre 1999 werden somit aller Voraussicht nach
161,6 Mio. Franken für Rentenleistungen der Militärversicherung
ausgerichtet, die voll vom Bund gedeckt werden.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:
Bussmann Ferdi, Bundesamt für Militärversicherung, Tel. 031/ 324 69 24