Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Die schweiz. Gaststaatpolitik gegenüber Internat. Organisationen und Konferenzen in Genf

Pressemitteilung			Bern, 11. November 1998

Die schweizerische Gaststaatpolitik gegenüber internationalen Organisationen
und Konferenzen in Genf

Der Bundesrat hat anlässlich seiner Sitzung vom 11. November 1998 einen
Bericht gutgeheissen, der die schweizerische Politik bezüglich der Aufnahme
von internationalen Organisationen und der Abhaltung von internationalen
Konferenzen in Genf aktualisiert. Dieser Bericht wurde aufgrund zweier in den
Jahren 1994 und 1997 von Nationalrat Theo Meyer eingereichter Postulate
erstellt.

Der Bundesrat ruft darin die Bedeutung, die er seiner diesbezüglichen Politik
unter der Bezeichnung "Das internationale Genf" beimisst, in Erinnerung. Er
unterstreicht auch die Bedeutung der finanziellen Mittel, welche vom Bund zu
diesem Zweck, der nicht nur den Interessen des Kantons Genf, sondern auch
denjenigen der gesamten Schweiz dient, zur Verfügung gestellt werden.

Er wird künftig im Einvernehmen mit den Genfer Behörden diese Anstrengungen,
die auf die Förderung Genfs als eines der wichtigsten Weltzentren der
internationalen Zusammenarbeit abzielen, weiterverfolgen und seine Aktionen
auf klar definierte Prioritäten ausrichten. Gleichzeitig wird er dafür sorgen,
dass die Kosten unter Kontrolle bleiben.

Die Prioritäten werden in denjenigen Domänen gesetzt, in denen die
Organisationen in Genf zahlreich und miteinander verflochten sind und zwischen
denen bereits wertvolle Synergien und Schnittpunkte bestehen:
- Schutz des Lebens und der Menschenrechte
- Wirtschaft und Arbeit, Umwelt und nachhaltige Entwicklung
- Frieden, Recht und Abrüstung
- Wissenschaft und Kommunikation

					EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
					FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
					Information

Pressedokumentation

Die schweizerische Gaststaatpolitik gegenüber internationalen Organisationen
und Konferenzen in Genf

Anlässlich seiner Sitzung vom 11. November 1998 hat der Bundesrat einen
Bericht über die schweizerische Politik bezüglich der Aufnahme
internationaler Organisationen und der Abhaltung internationaler Konferenzen
in Genf sowie über die Immobilienstiftung für die internationalen
Organisationen (FIPOI) gutgeheissen. Dieser gut zwanzig Seiten umfassende
Bericht wurde aufgrund zweier in den Jahren 1994 und 1997 von Nationalrat Theo
Meyer eingereichter Postulate erstellt .

In diesem Bericht äussert sich der Bundesrat über die Ziele und Mittel der
schweizerischen Politik zur Aufnahme von internationalen Organisationen in
Genf, die Aufgaben und Arbeitsmethoden der Immobilienstiftung für die
internationalen Organisationen in Genf (FIPOI), die voraussichtliche
Entwicklung im Sektor der internationalen Organisationen und ihre Auswirkungen
auf Genf und schliesslich über die langfristige Politik des Bundes in diesem
Bereich.

Er misst dieser Politik, die zu den Prioritäten des Eidgenössischen
Departements für auswärtige Angelegenheiten zählt, grösste Bedeutung zu.

1. Das sogenannte "internationale Genf", d.h. die Aktivitäten von rund 30.000
Personen in Genf im Bereich der internationalen Organisationen und
Verhandlungen, bildet nicht nur einen wichtigen Bestandteil eines Kantons,
sondern liefert auch einen nützlichen Beitrag an unser Land sowie an unsere
Aussenpolitik.

2. Aus diesem Grund hat der Bund im Laufe der vergangenen Jahrzehnte eine
gezielte Politik zur Aufnahme von internationalen Organisationen
ausgearbeitet, die bis in die 90er Jahre ständig weiterentwickelt wurde. Bis
zu diesem Zeitpunkt stand Genf aus historischen und politischen Gründen in
diesem Bereich weitgehend ohne Konkurrenz da.

3. In den 90er Jahren kam die Wende mit dem Auftreten der Konkurrenz anderer
Länder, die sich aktiv um die Aufnahme von internationalen Organisationen auf
ihrem Staatsgebiet bemühten. Diese Wende ging gleichzeitig mit einer
Wirtschaftsrezession und einer allgemeinen Budgetbeschränkung bei den
öffentlichen Finanzen und internationalen Organisationen einher. Diese
Situation hat den Bundesrat dazu veranlasst, seine Aufnahmepolitik zu
überarbeiten.

4. Eine Arbeitsgruppe, die "ständige gemischte Arbeitsgruppe Bund-Kanton Genf
über die Prioritäten des internationalen Genf", wurde im Januar 1995 mit dem
Zweck gegründet, die Prioritäten für das internationale Genf zu überprüfen,
eine Strategie für die kommenden Jahre auszuarbeiten und die besten Mittel zur
Festigung des Platzes Genf in einem Umfeld des zunehmenden Wettbewerbs
zwischen den Sitzstaaten festzustellen. Diese Gruppe wurde vom Staatssekretär
des EDA, Herrn Jakob Kellenberger, präsidiert und ihr Bericht wurde vom
Bundesrat und vom Genfer Staatsrat im Oktober des selben Jahres gutgeheissen.
Ihre Empfehlungen bildeten die Basis für zahlreiche seither ergriffenen
Massnahmen. Die Gruppe selbst setzt ihre Arbeit fort, um die gemeinsame
Reflexion und Entscheidfindung weiter zu fördern.

5. Die gegenwärtige Aufnahmepolitik kann wie folgt zusammengefasst werden :
- In bezug auf die Niederlassung von internationalen Organisationen in Genf
wird vermehrt eine Konsolidierung und weniger ein Wachstum angestrebt sowie
der Qualität gegenüber der Quantität den Vorzug gegeben, um die Anstrengungen
auf diejenigen Bereiche zu konzentrieren, wo bereits  interessante Synergien
existieren, die es zu erhalten und zu entwickeln gilt.
- Die Position von Genf als Zentrum für internationale Konferenzen und
Tagungen wird verstärkt.
- Gewisse Aspekte unserer Politik, unter anderem die Information über Genf,
die Betreuung der internationalen Gäste, die Empfangsbedingungen für die
Nichtregierungsorganisationen (NGOs), werden verbessert.

6. Die finanziellen Bedingungen betreffend die Aufnahme von internationalen
Organisationen in Genf mussten grosszügiger gestaltet werden, um die Fixkosten
der Begünstigten zu senken. Gleichzeitig mussten vermehrt Mittel für die
Abhaltung grosser Konferenzen aufgewendet werden. Dadurch wird der Bund
vermehrt belastet, weshalb der Prioritätensetzung für bestimmte Aktionen im
Einvernehmen mit den Genfer Behörden grosse Bedeutung zukommt.

7. Der Bundesrat geht davon aus, dass sich die multilateralen Aktivitäten -
Organisationen und Konferenzen - in den kommenden Jahrzehnten weiter
intensivieren und für unsere eigenen Interessen an Bedeutung gewinnen werden.
Die NGOs, welche heute schon einen wichtigen Platz in diesem Sektor einnehmen,
werden ihren Einfluss noch verstärken, so dass ihre Arbeit und ihr Nutzen von
der öffentlichen Hand immer mehr anerkannt werden. Der Bundesrat hat dieser
Situation schon früher Rechnung getragen, indem er gewissen NGOs
Steuervorteile gewährte. Erst kürzlich hat er dem Internationalen Olympischen
Komitee (CIO) einen besonderen Fiskalstatus gewährt.

8. Der Bundesrat ist zusammen mit den Genfer Behörden entschlossen, die
Stellung Genfs als eines der wichtigsten internationalen Zentren der Welt
weiterhin zu erhalten. Er beabsichtigt daher, eine ausgewogene Entwicklung der
internationalen Organisationen in Genf zu fördern und darauf zu achten, dass
jede Neuaufnahme sowohl bezüglich der Bedeutung einer solchen Organisation an
sich als auch bezüglich der daraus entstehenden Vorteile für die bereits
existierenden Synergien und für unsere Aussenpolitik gerechtfertigt ist. Eine
solche auf Qualität und Beständigkeit basierende Entwicklung wird es den
Schweizer Behörden auch ermöglichen, die Kosten unter Kontrolle zu halten.

9. Er arbeitet auch weiter an seinen Massnahmen, die darauf abzielen, dem
Dienstpersonal der Missionen und den Hausangestellten der Diplomaten in Genf
angemessene Arbeitsbedingungen zuzusichern. Ein Beratungsdienst für den Fall
von Arbeitskonflikten ist bereits vom Kanton eingerichtet worden ("l'Amiable
compositeur"). Dieser erlaubt es, bei Unvereinbarkeit mit der in unserem Land
herrschenden sozialen Ordnung einzuschreiten. Das EDA arbeitet seinerseits an
der Prävention solcher Situationen, insbesondere mit dem Erlass von Weisungen
und der Förderung von deren Durchsetzung.

10. Der Bundesrat beabsichtigt die FIPOI als solche wie bisher
aufrechtzuerhalten, aber gleichzeitig darauf zu achten, dass ihre Verwaltung
den gegenwärtigen Veränderungen angepasst und ihre Effizienz gesteigert wird
sowie ihre Kosten gesenkt werden. Der Bundesrat kam nach Prüfung anderer
Möglichkeiten zum Schluss, dass die Struktur und Funktionsweise dieser
Stiftung sich am besten eignen, um in Genf ihren Zweck zu erfüllen. Dieser
besteht darin, den internationalen Organisationen die Infrastrukturen und
Gebäulichkeiten zur Verfügung zu stellen, welche sowohl für das Funktionieren
der Organisationen als auch für die Wahrung der Attraktivität Genfs und der
Schweiz als internationales Zentrum im heutigen globalen Wettbewerbsumfeld
nötig sind.