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Sammelklage gegen UBS in den USA: kein Ausstandsgrund für Prof. P. Tercier, Präsident der Wettbewerbskommission, im Zusammenschlussverfahren UBS / SBV

PRESSEMITTEILUNG

Sammelklage gegen UBS in den USA: kein Ausstandsgrund für Prof. P. Tercier,
Präsident der Wettbewerbskommission, im Zusammenschlussverfahren UBS / SBV

Im Anschluss an den Endentscheid der Wettbewerbskommission im
Zusammenschlussverfahren UBS / SBV wurde gefragt, wie es sich mit dem Mandat
verhalte, das Professor Tercier (Präsident der Wettbewerbs-kommission) im
Zusammenhang mit den gegen die UBS angestrengten Prozesse in den USA ausübte
(Sammelklagen und Klage Meili).

Professor Tercier wurde von den schweizerischen und amerikanischen
Rechtsvertretern der Bank damit beauftragt, zwei Ehrenerklärungen
(affidavits) auszuarbeiten. Es handelt sich dabei um die neutrale Erklärung
eines unabhängigen und anerkannten Juristen zuhanden des amerikanischen
Richters über Fragen des ausländischen Rechts, vorliegend des
schweizerischen Rechts, das auf die eingereichten Klagen anwendbar wäre,
sofern die klageweise vorgebrachten Vorwürfe zutreffen sollten.

Diese besondere und limitierte Tätigkeit wurde dem Sekretariat und der
Kommission zur Kenntnis gebracht. Aufgrund der einschlägigen Regeln des
Verwaltungsverfahrensgesetzes war kein Grund für einen Ausstand gegeben.

Freiburg, 7. Mai 1998

Prof. P. Tercier
Universität Freiburg

Auskunft:
Prof. P. Tercier, Tf 079/214 14 89